Mit dem Frühling kehren die Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurück – darunter auch bedrohte Wiesenbrüter wie Feldlerche und Kiebitz. Kaum angekommen, beginnt für sie eine kritische Phase. Denn die Bodenbrüter wählen Nistplätze oft mitten in Äckern und Wiesen, fernab von Wegen, Gebäuden und Gehölzen, um sich vor Fressfeinden zu schützen.
Doch viele Bruten scheitern – oft unbemerkt – durch Störungen von Spaziergängern, Radfahrern oder freilaufenden Hunden. Denn wenn die Wiesenbrüter gestört werden, verlassen sie panisch ihr Nest – manchmal für immer. Die ungeschützten Eier kühlen aus oder fallen Krähen und Füchsen zum Opfer. Schon wenige solcher Störungen können den Bruterfolg erheblich verringern.
Das städtische Referat für Klima- und Umweltschutz bittet deshalb um Rücksichtnahme. Mit wenig Aufwand kann jeder dazu beitragen, dass Wiesenbrüter ungestört brüten und ihre Küken aufziehen können.
- Von Anfang März bis September auf den Wegen bleiben. Es vermeiden, quer über Wiesen und Felder zu gehen, um die Brutplätze zu erhalten.
- Hunde anleinen! Auch wenn der Hund harmlos erscheint; Vogeleltern können ihn nicht von Fressfeinden unterscheiden und verlassen ihre Gelege. Hunde daher nicht stöbern oder frei über Felder laufen lassen.
- Schutzgebietsregeln beachten. In vielen Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht. Vor dem Ausflug sich bitte über Vorschriften informieren.
- Naturschutzgebiet „Südliche Fröttmaninger Heide“: Vom 1. März bis 31. Juli gilt ein striktes Wegegebot im ganzen Schutzgebiet. Besucher dürfen die Wege nicht verlassen – auch Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Diese einfache Maßnahme kann entscheidend zum Schutz der Bodenbrüter beitragen.
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Langwieder Heide“: In dem Bereich ist es verboten, wildlebende Tiere, insbesondere durch freilaufende Hunde, zu stören oder ihre Lebensräume zu beeinträchtigen. Neue Infotafeln vor Ort weisen auf diese Regelungen hin.