Bereits ab Pflegegrad 1 haben Personen Anspruch auf monatlich 125 € Entlastungsbetrag. Noch bis 30. Juni können nicht genutzte Entlastungsleistungen aus 2022 abgerufen und z. B. für die Finanzierung einer Betreuungskraft verwendet werden. Dieses Geld sollte man sich nicht entgehen lassen und damit Angehörige entlasten, die beispielsweise in dieser Zeit selber Erledigungen machen können oder einfach mal Zeit für sich finden können.