Veröffentlicht am 06.06.2019 14:43

Petition eingereicht


Von Brigitte Bothen

Die Bürgerinitiative Großhadern (BIG), die sich gegen den künftigen Hubschrauber-Dachlandeplatz am Klinikum Großhadern in der aktuell geplanten Form mit seinen Einflugschneisen über dem Wohngebiet wehrt, hat inzwischen eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht. Damit will sie ihre Anliegen nochmals dezidiert in den Fokus rücken: die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vor Beginn des Planungswettbewerbs durch die Bauverwaltung mit Prüfung eines Standorts westlich des OP-Zentrums sowie eine Verschiebung des Planungswettbewerbs, bis eine für alle Betroffenen sinnvolle Lösung gefunden ist.

Schutzbedürfnis ist nicht geringer geworden

„Trotz der klaren Positionierung der Landeshauptstadt München in ihrer Stellungsnahme vom 09.04.2019 gegen den geplanten Dachlandeplatz und der noch ausstehenden Genehmigung vom Luftamt Süd, die zwingend erforderlich wäre, um den Dachlandeplatz zu realisieren, planen das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, die Ludwig-Maximilians-Universität, Klinikum Großhadern (Campus Großhadern), den kostenintensiven Planungswettbewerb schon im Juni zu starten”, schreibt die BIG in der Begründung und fügt hinzu: „Der ursprüngliche Bodenlandeplatz des Klinikums, der sich ungefähr an der Stelle befand, an der nun der Dachlandeplatz geplant ist, wurde vor ca. 25 Jahren wegen unzumutbarer Lärmbelastung der Anwohnerschaft in den Westen des Klinikgeländes verlegt. Dort können Flugschneisen über unbebautes Gebiet genutzt werden. Das Schutzbedürfnis der Anwohner ist nicht geringer geworden, im Gegenteil.”

Auch auf die Verschwendung von Steuermittel weist die Bürgerinitiative hin, falls die luftrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden sollte und der Planungswettbewerb storniert werden müsste. „Bis zur Klärung von Alternativmöglichkeiten durch unabhängige Sachverständige, in einem regulären Vergabeverfahren, nicht durch das Klinikum beauftragt, sollten keine kostenintensiven Entscheidungen getroffen werden”, betont die BIG und stellt abschließend fest: „Der Start des Planungswettbewerbs kann nur aufgrund einer politischen Entscheidung hinausgeschoben werden.”

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