Veröffentlicht am 13.01.2020 09:27

Neuer Anlauf zum Erhalt der Albers-Villa


Von ha
Die in den 30er Jahren von Albers umgebaute Villa entspricht noch „in weiten Teilen” dem Landhaus von 1865. (Foto: Fuchsberger)
Die in den 30er Jahren von Albers umgebaute Villa entspricht noch „in weiten Teilen” dem Landhaus von 1865. (Foto: Fuchsberger)
Die in den 30er Jahren von Albers umgebaute Villa entspricht noch „in weiten Teilen” dem Landhaus von 1865. (Foto: Fuchsberger)
Die in den 30er Jahren von Albers umgebaute Villa entspricht noch „in weiten Teilen” dem Landhaus von 1865. (Foto: Fuchsberger)
Die in den 30er Jahren von Albers umgebaute Villa entspricht noch „in weiten Teilen” dem Landhaus von 1865. (Foto: Fuchsberger)

Der Kulturverein Garatshausen hat erneut eine Petition an den Bayerischen Landtag eingereicht, um die Albers-Villa am Starnberger See zu retten.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse

Mit der ersten Petition 2011 war der Kulturverein immerhin teilweise erfolgreich. „Damals konnten wir den Verkauf des Anwesens an einen privaten Investor verhindern“, erklärt Vorsitzender Dr. Andreas Kapphan. „Mit der aktuellen Petition möchten wir erreichen, dass die Albers-Villa unter Denkmalschutz gestellt und das Anwesen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.“ Mitunterschrieben hat auch der Feldafinger Bürgermeister Bernhard Sontheim. Den Antrag auf Denkmalschutz begründet die Petition mit neuen Erkenntnissen zur landschaftlichen und historischen Bedeutung. Demnach entspricht die Villa noch weitgehend dem Landhaus von Oberstabsarzt Ludwig Loé von 1865. Der Park ist ein typisch englischer Mischgarten und wohl Teil der berühmten Parklandschaft des 19. Jahrhunderts, die sich von Niederpöcking bis Tutzing erstreckte.

Kapphan kann nur den Kopf schütteln, wenn er die zwei Fälle miteinander vergleicht, die an Absurdität nicht zu überbieten sind: das riesige Albers-Anwesen in Garatshausen und das kaum mehr als ein Zehntel so große Seegrundstück in Leoni, das der Freistaat jüngst (vergeblich) mit aller Macht kaufen wollte, um es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. „Das bayerische Finanzministerium hat offenbar vergessen, dass sich die Albers-Villa in Staatsbesitz befindet“, meint er ironisch. Wie sonst sei es zu erklären, dass der Freistaat Bayern das nur 1500 Quadratmeter kleine Grundstück in Leoni am Ostufer für 6,5 Millionen Euro im Zuge eines Vorkaufsrechts erwerben wolle? „Am Westufer besitzt der Freistaat mit der Albers-Villa ein Seegrundstück mit über 12.000 Quadratmetern, wo er sich sogar vertraglich verpflichtet hatte, es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, erläutert Kapphan noch einmal den Fall, wonach Albers-Erbin Hansi Burg das Anwesen 1971 an den Freistaat mit der Auflage verkauft hatte, dass der Besitz „öffentlichen Erholungszwecken“ dienen sollte. „Seit 50 Jahren aber entzieht sich der Freistaat beharrlich dieser Verpflichtung.“ Seit 2009 wird die Villa sogar leer und der Park verwildert.

Denkmalamt muss prüfen

Wie es heißt, wird der Landtags-Ausschuss „Wissenschaft und Kunst“ über die Petition entscheiden. Das kann sich aber hinziehen. Erst einmal muss das Denkmalamt prüfen, ob Villa und Park schutzwürdig sind.

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