Die Bürgerversammlung hatte die Versetzung der Wertstoffcontainer an der Schaffhauser / Winterthurer Straße empfohlen, nachdem Kinder und Eltern der Berner Schule über die Vermüllung des Platzes direkt vor der Schule geklagt hatten. Das städt. Kommunalreferat teilte mit, eine Versetzung können nur aufgrund „gewichtiger straßenverkehrs-rechtlicher oder grünanlagensatzungsrechtlicher” Gründe erfolgen. Abstrakte Gefahren (wie die von den Schülern auf ihrem Schulweg beklagten Glassplitter) gebe es hingegen überall in einer Großstadt. An der Wertstoffinsel in der Schaffhauser / Winterthurer Straße würden alle Auflagen eingehalten. Eine Versetzung der Containerinsel am Schuleingang sei daher nicht möglich. Während sich die Schüler eine sauberen und sicheren Schulweg wünschen, muss das Kommunalreferat die Entsorgungssicherheit im Stadtviertel garantieren.
Allerdings wurden bei einem Ortstermin Mitte Februar vier mögliche weitere Standorte für die Container gefunden. Der Bezirksausschuss im Münchner Süden beschloss, die zuständigen Stellen prüfen zu lassen, ob einer von diesen nicht doch als Ersatz für den ungeliebten Standort vor der Schule in Frage kommen kann.
Helfen Sie uns mit Ihrer Zustimmung
Um Ihnen eine optimale Webseite bieten zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Instrumente ein. Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Einige der eingesetzten Techniken sind essentiell für den technischen Betrieb unseres Webangebots. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.
Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem oben genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht. Diese Einstellungen können Sie jederzeit anpassen.
Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.
Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.