Am Mittwoch haben skrupellose Trickdiebe mit einem sogenannten Schockanruf eine 85-jährige Seniorin völlig aus der Fassung gebracht und sie u.a. um ihren gesamten Goldschmuck im Wert von 25.000 Euro gebracht.
Gegen 17.30 Uhr erhielt die Seniorin einen Anruf von einem jungen Mann, den sie für ihren Enkel hielt. Dieser erklärte ihr, dass seine Mutter vor kurzem mit ihrem Auto einen Radfahrer in München überfahren hätte. Bei dem Radfahrer, der den Unfall nicht überlebt habe, würde es sich um einen zweifachen Familienvater aus der Ukraine handeln. Wegen seines Todes wären der Enkel und seine Mutter jetzt bei der Polizei in München. Dann war plötzlich eine angebliche „Oberkommissarin Dietrich vom Revier 12” am Telefon. Diese „Polizeibeamtin” behauptete, dass die Tochter wegen des Unfalls in Haft müsse. Die Haft könne jedoch mit einer Kaution abgewandt werden. Daraufhin fragte die falsche Polizeibeamtin nach Bargeld, Schmuck oder Goldmünzen. Die 85-Jährige suchte alles zusammen, was sie zuhause hatte. Ihren Goldschmuck musste die Rentnerin sogar noch abwiegen und einen Brief an die Staatsanwaltschaft in München schreiben, dass sie die Kaution für ihre Tochter aufbringen werde. 20 Minuten später holte eine unbekannte Frau bei der Gautinger Seniorin mehrere hundert Euro Bargeld in einem Kuvert und ihren Goldschmuck in einem Karton ab. Die „Oberkommissarin” war während der Abholung die ganze Zeit am Telefon geblieben und hatte ihrem Opfer strikt verboten, mit der Abholerin zu sprechen.

Tipps der Kriminalpolizei – So können Sie sich schützen:
• Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen!
• Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an!
• Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!
• Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!
• Die echte Polizei oder Staatsanwaltschaft fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
• Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!
• Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
• Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!
• Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!
• Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!
• Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist!