Damit für die künftige U9 ein neuer Bahnhof Impler- / Poccistraße entstehen kann, will das städt. Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit einem Bebauungsplanverfahren am Kapellenweg Flächen sichern. Im Rahmen des Verfahrens wird von Mittwoch, 29. März, mit Mittwoch, 12. April, die frühzeitige Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit durchgeführt. Bürger können sich in diesem Zeitraum über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Ende 2022 hat der Stadtrat sein Bekenntnis zum Bau der U9 bekräftigt, einer Entlastungsspange von Sendling nach Schwabing. Sie ist eines der wichtigsten U-Bahn-Projekte Münchens, befindet sich derzeit in der Vorplanung und soll die Linien U2, U3 und U6 in der Innenstadt entlasten. Der neue U-Bahnhof Impler- / Poccistraße ist Bestandteil dieser geplanten Linie U9 und fasst die bestehenden Bahnhöfe Implerstraße und Poccistraße zu einem unterirdischen Bahnhof zusammen. Zudem wird eine Anbindung an das übrige Verkehrsnetz, zum Beispiel an städtische Buslinien oder den künftigen Regionalzughalt Poccistraße der Bahnlinie München – Rosenheim, möglich. Bei der Umsetzung wird auch an eine gute Zugänglichkeit für den Fuß- und Radverkehr sowie eine Vernetzung bestehender Wegeverbindungen gedacht.
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen im Vorgriff eines späteren Planfeststellungsverfahrens Flächen für den unterirdischen Bahnhof einschließlich der oberirdischen Erschließungsflächen sowie Neben- und Baustelleneinrichtungsflächen gesichert werden, um das Projekt später realisieren zu können.
Die Planungsunterlagen liegen ab Mittwoch, 29. März, mit Mittwoch, 12. April, u.a. beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Montag mit Freitag von 6 bis 18 Uhr) und in der Stadtbibliothek Sendling, Albert-Roßhaupter-Straße 8 (Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr) aus.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter www.muenchen.de/auslegung zu finden. Äußerungen zum Verfahren können während der Frist bei den oben genannten städtischen Dienststellen vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.