Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg wird auch im zweiten Halbjahr 2023 gemeinnützigen Einrichtungen im Landkreis Starnberg finanziell unter die Arme greifen. Bis 25. September können gemeinnützige Institutionen aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Sport Förderanträge stellen.
Der Vorstand der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg wird Mitte Oktober zusammen mit dem Kuratorium über die Förderfähigkeit der eingereichten Anträge entscheiden. Wie Geschäftsführer Gustav Huber mitteilt, können wieder Projekte im Landkreis Starnberg gefördert werden und den Verantwortlichen zumindest finanziell geholfen werden. Seit ihrer Gründung im Jahre 2009 wurden bislang ca. 280.000 Euro an 179 Institutionen ausschließlich im Landkreis Starnberg ausgeschüttet.
Nähere Informationen bzw. das Formular für den Förderantrag sind auf der homepage der Bürgerstiftung www.buergersiftung-starnberg.de zu finden.