Der Geschäftsführer der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg, Gustav Huber, erinnert alle Institutionen im Landkreis Starnberg daran, dass bei der nächsten Runde von Zuwendungen durch die Stiftung nur Förderanträge berücksichtigt werden, die bis 25. September eingegangen sind. Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur oder Sport tätig ist, könne bei der Verwirklichung von Projekten auf Unterstützung durch die Bürgerstiftung hoffen. Ein Antragsformular mit allen Erläuterungen finden Vereine und Organisationen auf der Internetseite www.buergerstiftung-starnberg.de. Gustav Huber steht auch für telefonische Anfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind ebenfalls auf der homepage ersichtlich. In der Vorstands- und Kuratoriumssitzung im Oktober wird über die Vergabe der Mittel für das zweite Halbjahr 2023 entschieden.