Veröffentlicht am 04.10.2023 00:00

„Lappen” muss weg

Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine haben ausgedient. Gleiches gilt für ältere Scheckkartenführerscheine. Bis 2033 müssen sie in den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Um lange Wartezeiten zu verhindern, erfolgt der Umtausch gestaffelt. Aktuell sind Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihr Dokument bis spätestens 19. Januar 2024 umzutauschen. „Bitte denken Sie an den Umtausch. Auch wenn bis Januar noch etwas hin ist, letztendlich kommt der Stichtag dann doch schneller als man denkt“, so der Appell von Laura Bodenstein, Teamleiterin im Bürgerservice des Landratsamt.

Papierführerscheine zuerst

Bis 2033 muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Zunächst sind die Papierführerscheine an der Reihe. Wer bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist erst später von der Umtauschpflicht betroffen. Das Landratsamt geht davon aus, dass im Landkreis Starnberg rund 98.000 Führerscheininhaber von der gesamten Umtauschaktion betroffen sind, darunter dürften etwa 41.000 Papierführerscheine sein. Genau lassen sich diese Zahlen nicht feststellen, weil beispielsweise Wohnsitzwechsel oder auch Todesfälle nicht automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden.

Nur Jahrgänge 1965 bis 1970

Für die aktuell aufgerufenen Jahrgänge 1965 bis 1970 geht die Führerscheinstelle von etwa 9.700 Führerscheindokumenten aus. „Wir bitten, dass jeweils nur die aufgerufenen Jahrgänge ihren Antrag stellen. Die Erfahrung zeigt, dass sich ansonsten die Wartezeiten deutlich verlängern“, erklärt Laura Bodenstein vom Bürgerservice im Landratsamt Starnberg. Der neue Führerschein wird in drei bis vier Wochen von der Bundesdruckerei Berlin im Direktversand zugeschickt.

Per Post möglich

Der Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kann wahlweise per Post oder persönlich im Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dazu benötigt das Landratsamt neben dem Antragsformular eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses, ein aktuelles biometrisches Passbild, sowie den Führerschein im Original. Den Originalführerschein erhält der Antragsteller umgehend mit einem dreimonatigem Befristungsvermerk zurück. Bei persönlicher Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Der Umtausch kostet 30,30 Euro.

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