In der Stadt Weilheim sind seit dem Jahr 2008 Saatkrähenkolonien dokumentiert. Seit 2021 werden – mit ausdrücklicher Genehmigung der Regierung von Oberbayern – gezielt Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt. Über eine erstmals im Herbst 2021 einberufene Fachkommission mit Vertretern der Regierung von Oberbayern, der Naturschutzbehörde beim Landratsamt, dem Landesbund für Vogelschutz (LBV), Landesjagdverband, Bauernverband, der Stadt Weilheim und den Stadtwerken werden geplante Vergrämungen vorbesprochen und festgelegt. Dabei wurden stets drei sogenannte Tabubereiche definiert, die als Brut- und Rückzugsorte geschützt bleiben: Die Waldflächen im Naherholungsgebiet der Au, der Weilheimer Friedhof sowie die Grünanlage am Maibaum.
„Aktuell gilt die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern für einzelne Vergrämungsmaßnahmen durch die Stadt Weilheim zur Entfernung von Nestern sowie die Vergrämung mittels akustischer nicht-letaler Methoden (Einsatz der stadteigenen BirdGards) gemäß Bescheid vom 11. Februar 2022 bis zum Beginn der kommenden Vogelschonzeit, also bis 31. März 2024”, erklärt Bürgermeister Markus Loth in einem Schreiben. Hierbei könne die Stadt Weilheim die Ausführung von Nestentfernungen an die jeweiligen betroffenen Grundstückseigentümer übertragen. Loth weist jedoch darauf hin: „Eine anderweitige Vergrämung durch Anlieger oder Betroffene selbst ist nicht erlaubt. Die Stadt wird je nach Einzelfallentscheidung gezielte Vergrämungen im Sinne der Genehmigung durchführen. Wir hoffen, die Bürgerinnen und Bürger mit diesen Informationen des Landesamtes für Umwelt für die nicht gänzlich abzuwendende Brutsaison 2024 sensibilisiert zu haben.”