Schutzgebiete erhalten

Rund um den Waldspielplatz sind die Wege besonders breit ausgetreten. (Foto: bb)
Rund um den Waldspielplatz sind die Wege besonders breit ausgetreten. (Foto: bb)
Rund um den Waldspielplatz sind die Wege besonders breit ausgetreten. (Foto: bb)
Rund um den Waldspielplatz sind die Wege besonders breit ausgetreten. (Foto: bb)
Rund um den Waldspielplatz sind die Wege besonders breit ausgetreten. (Foto: bb)

Die Angerlohe ist für die Menschen in Untermenzing ein wichtiges Naherholungsgebiet, das gerade angesichts der zunehmenden Verdichtung und des rasanten Bevölkerungswachstums im Stadtviertel sorgsam bewahrt werden muss. Die starke Inanspruchnahme des Gebiets hinterlässt jedoch seine Spuren. So weichen Spaziergänger bei schlechter Witterung - wenn das Begehen der Pfade wegen Schlamm und Matsch schwierig bis unmöglich wird - gerne an die etwas trockeneren Wegränder aus. Dadurch werden nicht nur Blumen und Gräser niedergetreten, sondern auch die Hauptwege immer ausladender.

Der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) will dem nun entgegenwirken. Ausgehend von einem Ortstermin in der Angerlohe, den BA-Mitglieder Ende November gemeinsam mit dem Gebietsbetreuer wahrnahmen, hat das Gremium nun einen fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen. Die Stadt München wird darin gebeten, „auf den stark frequentieren Hauptwegen in der Angerlohe Maßnahmen zu ergreifen, um die Waldwege insbesondere im Winterhalbjahr mittig begehbar zu halten und dadurch deren Verbreiterung zu stoppen”. Als Beispiel nennt der Bezirksausschuss den südlichen Weg entlang der Ratzelstraße bis zum Waldspielplatz. Dieser habe sich in den letzten zehn Jahren fast um das Doppelte verbreitert.

Verträgliche Materialien

Die beantragten Pflegemaßnahmen sollen nur auf einigen hauptsächlich genutzten Waldwegen durchgeführt werden. Das Stadtteilgremium regt Kies, Hackschnitzel oder andere Laubwald verträgliche Materialien an, die in vermatschten Abschnitten aufgebracht werden könnten. Allerdings ist wohl die Rechtslage hinsichtlich eines solchen Vorgehens nicht eindeutig.

Juristische Einschätzung

Dem BA wurde nämlich mündlich mitgeteilt - und das schreibt er auch in seinem Antrag, dass bereits eine Pflege einzelner Wege eine erhöhte Verkehrssicherheitspflicht auslösen könnte. Zwar wird in dem Dokument anschließend ausgeführt, dass ein Waldbesucher den Wald grundsätzlich auf eigene Gefahr nutze und in der Rechtssprechung ganz überwiegend die Auffassung herrsche, dass eine Haftung der Eigentümer für waldtypische Gefahren ausgeschlossen sei, dennoch bittet der Bezirksausschuss um eine juristische Einschätzung möglicher Konsequenzen.

Weniger Trampelpfade

Um gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen, spricht sich das Gremium schließlich noch für Hinweisschilder aus, die vor dem Betreten des Waldes bei kritischen Wetterlagen wie Sturm und starken Schneefällen warnen. Außerdem, so der BA, seien auch „zeitnah Maßnahmen zur aktiven Reduzierung des Trampelpfadnetzes erforderlich”.
Der Antrag zu Erhaltungsmaßnahmen in der Angerlohe reiht sich in mehrere Vorstöße des Bezirksausschusses ein, die alle das Ziel hatten, das Gebiet zu schützen, darunter die Bestellung eines Gebietsbetreuers und den Auftrag für ein Besucherlenkungskonzept.

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