Veröffentlicht am 08.04.2024 08:54

Das hat es mit den „zugeklappten“ Schildern in der Anglerstraße auf sich


Von Beatrix Köber
Die zusammengeklappten Schilder, wie dieses in der Kazmairstraße/Angelstraße werden laut Mobilitätsreferat nur zur Oktoberfestzeit aufgeklappt. (Foto: Beatrix Köber)
Die zusammengeklappten Schilder, wie dieses in der Kazmairstraße/Angelstraße werden laut Mobilitätsreferat nur zur Oktoberfestzeit aufgeklappt. (Foto: Beatrix Köber)
Die zusammengeklappten Schilder, wie dieses in der Kazmairstraße/Angelstraße werden laut Mobilitätsreferat nur zur Oktoberfestzeit aufgeklappt. (Foto: Beatrix Köber)
Die zusammengeklappten Schilder, wie dieses in der Kazmairstraße/Angelstraße werden laut Mobilitätsreferat nur zur Oktoberfestzeit aufgeklappt. (Foto: Beatrix Köber)
Die zusammengeklappten Schilder, wie dieses in der Kazmairstraße/Angelstraße werden laut Mobilitätsreferat nur zur Oktoberfestzeit aufgeklappt. (Foto: Beatrix Köber)

Was sind das für zusammengeklappte Schilder, die unter anderem an der Kreuzung Kazmairstraße/Anglerstraße zu sehen sind? Ein Stadtteilbewohner mutmaßte, dass die Schilder Tempo 30 anzeigen. Er wandte sich an den örtlichen Bezirksausschuss (BA 8)und bat hier darum, die Schilder wieder aufzuklappen. Denn gerade das Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde scheinen seiner Ansicht nach viele Autofahrer in der Kazmairstraße, die in einer Tempo 30-Zone liegt, zu vergessen. „Dementsprechend flott wird dann auf der Kazmairstraße bis zur Ecke Bergmannstraße gebraust, vorbei am Schulweg der Kinder zur Bergmannschule“, erklärt der Mann per Bürgerpost an den BA Schwanthalerhöhe.

Nur zur Oktoberfestzeit

„Ein Tempo 30-Schild macht an der Stelle aber eigentlich keinen Sinn“, sinnierte man im BA über das Bürgeranliegen. Denn die Hinweisschilder von Tempo 30-Zonen werden lediglich an den Anfängen der Zone postiert und dann nicht mehr wiederholt. Wieso sollte man zudem ein Tempo 30-Schild aufstellen und dann zuklappen? Was es aber mit den zusammengeklappten Schilder auf sich, konnte man sich im BA letztendlich jedoch auch nicht erklären.
Die zuständige städtische Behörde löst nun das Rätsel auf. Auf Anfrage der Münchner Wochenanzeiger erklärt Franziska Hartmann von der Pressestelle des Mobilitätsreferats (MOR): „Das Schild weist in aufgeklapptem Zustand auf ein Gebiet hin, in dem keine Wohnmobile geparkt werden dürfen.“ Die Regelung gelte nur bei aufgeklapptem Schild und immer während der Oktoberfestzeit. „Für den Rest des Jahres wird die Regelung durch Zuklappen des Schildes außer Kraft gesetzt.“

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