In aller Regel ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Sie kommt auch für zerbrochene Scheiben auf. Für Beulen durch herab fallende Raketen oder mutwillige Beschädigung durch Fremde ist die Vollkasko zuständig. Ausnahme: Richten glimmende Raketen am Lack oder Cabrioverdeck Schäden an, besteht kein Versicherungsschutz. So genannte Seng- oder Schmorschäden sind leider nicht abgedeckt. Anders, wenn der Verursacher bekannt ist. In dem Fall hat selbstverständlich er den gesamten Schaden zu tragen, doch meist kommen die Spuren der Silvesternacht erst am nächsten Tag ans Licht und der Täter ist unbekannt. Auf jeden Fall sollte man zur Polizei gehen und den Schaden gegen unbekannt zur Anzeige bringen. Bei der Regulierung muss man aufpassen: In der Teilkasko müssen Versicherte lediglich den vereinbarten Selbstbehalt begleichen. Liegt der Schaden darunter, ist die Reparatur ganz aus der eigenen Tasche zu zahlen. Noch mehr kalkulieren muss man in der Vollkasko: Neben dem Selbstbehalt kann eine Prämienerhöhung fällig werden, die über Jahre erhoben wird. Das sollte man bei der Berechnung berücksichtigen. Wer nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hat, geht leer aus und muss selbst zahlen.