Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen (auch auf Plätzen und Innenhöfen) keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Regelung gilt ganztägig an Silvester, Dienstag, 31. Dezember, und an Neujahr, 1. Januar.
Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Insbesondere die Verwendung von sogenannten chinesischen Himmelslaternen ist nach der Bayerischen Brandschutzordnung verboten.
Es wird an die Vernunft aller Bürger appelliert, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen. Zudem wird eindringlich gebeten, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.
Die Bayerische Schlösserverwaltung wünscht ein gutes neues Jahr!
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