Auf der Schwanthalerhöhe darf auch zu Silvester nicht uneingeschränkt geböllert werden. Innerhalb des Mittleren Rings gilt das Verbot zum Abrennen von sogenannten pyrotechnischen Gegenständen mit Knallwirkung, wie es im jüngst versendeten Schreiben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) heißt. Anlass zu diesem Verbot gaben die mehrfach geäußerten Bürgerbeschwerden, u.a. etwa während der Bürgerversammlungen, wo sich Bürger zunehmend gegen Silvesterfeuerwerke im Stadtgebiet aussprachen. Lärm, Luftverschmutzung, Umweltbelastung, Brände und Müll sind dabei die häufigsten Argumente gegen die Feuerwerke. „Ebenso ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der engen Bebauung und der damit einhergehenden Luftzirkulation vor allem bei Inversionwetterlagen lediglich ein geringer Luftaustausch stattfindet, so dass sich der Feinstaub über viele Stunden in den Straßen hält und auch noch am darauffolgenden Tag deutlich wahrgenommen wir und vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden führen kann“, erklärt das KVR in seinem Schreiben an den BA.
Bereits 2019 hatte der Stadtrat mehrheitlich eine Absperrzone für das Abrennen von Silvesterknallern im dichtbesiedelten Innenstadtbereich eingerichtet. Dieses Verbot gilt nun auch für das kommende Silvesterfest und umfasst auch einen Großteil des Stadtbezirks Schwanthalerhöhe. Demzufolge darf z.B. östlich der Trappentreustraße nicht geböllert werden.