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Den deutlichen Anstieg der Feinstaubbelastung durch Feuerwerk an Silvester zeigt dieses Diagramm. (Stündlich gleitender 24h-Mittelwert für Feinstaub PM10 an den Messstationen Landshuter Allee und Stachus vom 26.12.2024, 1 Uhr, bis 2.1.2025, 8 Uhr) (Foto: © Umweltbundesamt)

Feinstaub-Belastung steigt an Silvester

Die Feinstaub-Belastung steigt an Silvester durch Feuerwerk und Böller stark. Sie ist allerdings nur vorübergehend.
07.01.2025 12:49 Uhr
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Innerhalb des Mittleren Rings darf nicht geböllert werden. Ein Stadtteilbewohner wünscht sich nun einen freiwilligen Böller- und Feuerwerksverzicht auch für Laim.  (Foto: mka)

Bei der Bürgerversammlung appellierte ein Bürger an seine Mitmenschen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten

„Bitte verzichten Sie auf Böllerei und Feuerwerk“, so appellierte Stadtteilbewohner Werner Brandl bei der Bürgerversammlung an seine Mitmenschen. Den Böllerlärm zugunsten sauberer Luft zu tauschen, könnte ein Beitrag zum Klimaschutz sein, begründete er. Während Brandls Appell breite Zustimmung erfuhr, wurde sein danach eingereichter Antrag indes von der Mehrheit der Anwesenden abgelehnt. Darin forderte er, dass die Stadt den Silvestermüll länger liegenlassen möge. Sein Argument: „Durch die schnelle Beseitigung am Morgen des Neujahrstages wird verhindert, dass die Menschen ein realistisches Bild über die Menge an abgebrannten Böllern und Raketen und die freigesetzte Menge an Schadstoffen bekommen.“
16.12.2024 08:45 Uhr
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In diesen Schutzzonen darf nicht privat geböllert werden. Eine vergrößerte Kartenansicht findet sich unter <i>www.polling.de</i> auf der Homepage der Gemeinde. (Foto: Gemeinde Polling)

Kein privates Böllern?

Vergangenes Jahr sammelte die „Initiative gegen privates Silvesterfeuerwerk” innerhalb kürzester Zeit 542 Unterschriften und überreichte die Liste am 17. April an die Gemeindeverwaltung Polling. Ein generelles Feuerwerksverbot sei nach aktueller Gesetzeslage nicht umsetzbar, jedoch sollen in den Ortsteilen Polling, Etting und Oderding Schutzzonen eingerichtet werden: „Gem. §§ 23 und 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 23.11.1977 in der derzeit gültigen Fassung ordnet die Gemeinde Polling hiermit an, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in den bezeichneten Bereichen am 31. Dezember 2023 (ab 0:00 Uhr) und am 01. Januar 2024 (bis 24 Uhr) nicht abgebrannt werden dürfen”, heißt es auf der Webseite der Gemeinde unter www.polling.de. Zuwiderhandlungen können demnach mit einer Geldbuße geahndet werden.
27.12.2023 00:00 Uhr
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Innerhalb des Mittleren Rings darf auch heuer nicht geböllert werden. (Archivbild: mka)

Böllern verboten

Auf der Schwanthalerhöhe darf auch zu Silvester nicht uneingeschränkt geböllert werden. Innerhalb des Mittleren Rings gilt das Verbot zum Abrennen von sogenannten pyrotechnischen Gegenständen mit Knallwirkung, wie es im jüngst versendeten Schreiben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) heißt. Anlass zu diesem Verbot gaben die mehrfach geäußerten Bürgerbeschwerden, u.a. etwa während der Bürgerversammlungen, wo sich Bürger zunehmend gegen Silvesterfeuerwerke im Stadtgebiet aussprachen. Lärm, Luftverschmutzung, Umweltbelastung, Brände und Müll sind dabei die häufigsten Argumente gegen die Feuerwerke. „Ebenso ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der engen Bebauung und der damit einhergehenden Luftzirkulation vor allem bei Inversionwetterlagen lediglich ein geringer Luftaustausch stattfindet, so dass sich der Feinstaub über viele Stunden in den Straßen hält und auch noch am darauffolgenden Tag deutlich wahrgenommen wir und vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden führen kann“, erklärt das KVR in seinem Schreiben an den BA.
21.12.2023 08:26 Uhr
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