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In diesen Schutzzonen darf nicht privat geböllert werden. Eine vergrößerte Kartenansicht findet sich unter <i>www.polling.de</i> auf der Homepage der Gemeinde. (Foto: Gemeinde Polling)

Kein privates Böllern?

Vergangenes Jahr sammelte die „Initiative gegen privates Silvesterfeuerwerk” innerhalb kürzester Zeit 542 Unterschriften und überreichte die Liste am 17. April an die Gemeindeverwaltung Polling. Ein generelles Feuerwerksverbot sei nach aktueller Gesetzeslage nicht umsetzbar, jedoch sollen in den Ortsteilen Polling, Etting und Oderding Schutzzonen eingerichtet werden: „Gem. §§ 23 und 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 23.11.1977 in der derzeit gültigen Fassung ordnet die Gemeinde Polling hiermit an, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in den bezeichneten Bereichen am 31. Dezember 2023 (ab 0:00 Uhr) und am 01. Januar 2024 (bis 24 Uhr) nicht abgebrannt werden dürfen”, heißt es auf der Webseite der Gemeinde unter www.polling.de. Zuwiderhandlungen können demnach mit einer Geldbuße geahndet werden.
27.12.2023 00:00 Uhr
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Innerhalb des Mittleren Rings darf auch heuer nicht geböllert werden. (Archivbild: mka)

Böllern verboten

Auf der Schwanthalerhöhe darf auch zu Silvester nicht uneingeschränkt geböllert werden. Innerhalb des Mittleren Rings gilt das Verbot zum Abrennen von sogenannten pyrotechnischen Gegenständen mit Knallwirkung, wie es im jüngst versendeten Schreiben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) heißt. Anlass zu diesem Verbot gaben die mehrfach geäußerten Bürgerbeschwerden, u.a. etwa während der Bürgerversammlungen, wo sich Bürger zunehmend gegen Silvesterfeuerwerke im Stadtgebiet aussprachen. Lärm, Luftverschmutzung, Umweltbelastung, Brände und Müll sind dabei die häufigsten Argumente gegen die Feuerwerke. „Ebenso ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der engen Bebauung und der damit einhergehenden Luftzirkulation vor allem bei Inversionwetterlagen lediglich ein geringer Luftaustausch stattfindet, so dass sich der Feinstaub über viele Stunden in den Straßen hält und auch noch am darauffolgenden Tag deutlich wahrgenommen wir und vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden führen kann“, erklärt das KVR in seinem Schreiben an den BA.
21.12.2023 08:26 Uhr
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In der Innenstadt dürfen von Sonntagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr keine Feuerwerkskörper gezündet werden. (Foto: mka)

Feuerwerk nicht überall erlaubt

Auch dieses Jahr dürfen in der Münchner Innenstadt keine Raketen und keine Böller zum Jahreswechsel gezündet werden - zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Feuerwerkskörpern. Das Verbot gilt auf dem Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie auf dem Viktualienmarkt. „Silvesterknallern gehört für viele zum Jahreswechsel dazu! Doch am Viktualienmarkt ist es verwinkelt und eng. Dort würden verirrte Böller und Raketen große Brandschäden an den Ständen anrichten. Um die Händler*innen zu unterstützen, haben wir uns erneut der Bannmeile angeschlossen. Eine sinnvolle Maßnahme, die das Herz unserer Stadt wirksam schützt – und außen rum dennoch Silvestervergnügen zulässt“, so Kommunalreferentin Kristina Frank. Das Verbot gilt von Sonntagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr.
14.12.2023 12:07 Uhr
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In der Innenstadt dürfen von Sonntagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr keine Feuerwerkskörper gezündet werden. (Foto: mka)

Feuerwerk nicht überall erlaubt

Auch dieses Jahr dürfen in der Münchner Innenstadt keine Raketen und keine Böller zum Jahreswechsel gezündet werden - zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Feuerwerkskörpern. Das Verbot gilt auf dem Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie auf dem Viktualienmarkt. „Silvesterknallern gehört für viele zum Jahreswechsel dazu! Doch am Viktualienmarkt ist es verwinkelt und eng. Dort würden verirrte Böller und Raketen große Brandschäden an den Ständen anrichten. Um die Händler*innen zu unterstützen, haben wir uns erneut der Bannmeile angeschlossen. Eine sinnvolle Maßnahme, die das Herz unserer Stadt wirksam schützt – und außen rum dennoch Silvestervergnügen zulässt“, so Kommunalreferentin Kristina Frank. Das Verbot gilt von Sonntagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr.
14.12.2023 12:01 Uhr
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Feuerwehr lädt einNotruf in GiesingFeuerwerks-Brandlegung in RiemKein Feuerwerk an den Schlössern
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