„Belastungsniveau deutlich absenken!“

Kritisiert bevorstehende Kostenbelastungen für die Betriebe: Heinrich Traublinger, MdL, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks. (Foto: pi)
Kritisiert bevorstehende Kostenbelastungen für die Betriebe: Heinrich Traublinger, MdL, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks. (Foto: pi)
Kritisiert bevorstehende Kostenbelastungen für die Betriebe: Heinrich Traublinger, MdL, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks. (Foto: pi)
Kritisiert bevorstehende Kostenbelastungen für die Betriebe: Heinrich Traublinger, MdL, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks. (Foto: pi)
Kritisiert bevorstehende Kostenbelastungen für die Betriebe: Heinrich Traublinger, MdL, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks. (Foto: pi)

Für das zurückliegende Wirtschaftsjahr hat das bayerische Bäckerhandwerk eine ausgeglichene Bilanz vorgelegt. Auf der Jahrespressekonferenz in München berichtete Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL, über gestiegene Umsätze, Beschäftigten- und Lehrlingszahlen in der backenden Brache des Freistaates. Aktuell habe sich die Lage stabilisiert. Mit Blick auf die enorm angestiegenen und noch wachsenden Kosten in den Bereichen Rohstoffe und Energie sieht Traublinger jedoch auch große Risiken für die Rentabilität der Betriebe und einen anhaltenden Druck zur Preisanpassung im Backwarenmarkt.

Vor diesem Hintergrund kritisierte er bevorstehende Kostenbelastungen für die Betriebe, die nicht wirtschaftlich, sondern allein durch politische Entscheidungen bedingt sind: „Was dort den Betrieben – und oft auch den Verbrauchern – zugemutet wird, ist hanebüchen“, so Traublinger. Als Paradebeispiel für eine solche „überflüssige Belastung“ nannte er die Änderung der Verpackungsverordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Durch sie werden die Service-Verpackungen der Ernährungshandwerke, also Brot- und Semmeltüten, Tortentabletts, Einwickelpapier etc., voll lizenzierungspflichtig. Jeder Betrieb muss sich einem gebührenpflichtigen dualen Müllentsorgungssystem anschließen, obwohl die Mehrheit der Semmeltüten, Kuchentabletts und Einschlagpiere, die die Betriebe verwenden, über den Hausmüll entsorgt wird. Traublinger hat sich persönlich an EU-Kommssionsvizepräsident Günter Verheugen gewandt, um zu erreichen, dass die Serviceverpackungen aus dem Geltungsbereich der EG-Verpackungsrichtlinie herausgenommen werden. Dann täte sich auch der deutsche Gesetzgeber schwer, an der kritisierten Lizenzierungsregelung festzuhalten.

„Sachfremde Anforderungen”

Setzt das Bäckerhandwerk in diesem Fall noch Hoffnungen auf Brüssel, so ging der Landesinnungsmeister in anderen Feldern hart mit der EU-Regulierungswut ins Gericht. Sie führe zu sachfremden Anforderungen an die Betriebe – wie etwa im Bereich der Kennzeichnungsbestimmungen – oder zu Widersprüchen mit der nationalen Gesetzgebung – wie aktuell beim Streit um eine besondere Betriebszulassung für Frischeiverarbeitung. Letztendlich werde dies alles auf dem Rücken der Betriebe ausgetragen. „Die Bürokratiebelastung der europäischen Wirtschaft ist mittlerweile auf 600 Milliarden Euro angestiegen. Hier bedarf es dringend einer politischen Korrektur“, forderte Traublinger.

Beim Ausblick auf die nationalen Rahmenbedingungen für die Ernährungswirtschaft nahm Heinrich Traublinger aber auch die Politik der Bundesregierung aufs Korn und verwies hierzu vor allem auf das im Juni verabschiedete „Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“, mit dem die große Koalition die Schwarzarbeit bekämpfen will. Aus diesem Maßnahmenpaket könnten allein für das Bäckerhandwerk in Deutschland zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro resultieren. Diese Summe ergibt sich vor allem aus der angepeilten Verpflichtung, künftig alle Buchungen in den Verkaufstellen mittels einer Smart Card kryptografisch signieren und die Summen der Journaldaten in einem gesonderten Datensicherungsspeicher ablegen zu müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften würde für die Mehrheit der Handwerksbäckereien die Anschaffung neuer elektronischer bzw. PC-gestützter Registrierkassen erfordern.

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