Am Sonntag wird es spannend: Die Bayern wählen ihre 180 Landtagsabgeordneten für die nächsten fünf Jahre. Im 15. Landtag seit 2003 waren 124 Parlamentarier der CSU, 41 der SPD und 15 von Bündnis90/Die Grünen vertreten. Umfragen zufolge wird der neue Landtag bunter aussehen: FDP, Freie Wähler und eventuell auch die Linkspartei haben Chancen, zusätzlich ins Maximilianeum einzuziehen. Dabei sind alle Vorhersagen mit Vorsicht zu genießen: Etwa die Hälfte der Wähler entscheidet erst ganz spontan, ob und wen sie wählt.
Dass die CSU 2003 eine Zweidrittelmehrheit erreicht hat, liegt nicht zuletzt an der geringen Wahlbeteiligung: nur 57,3 Prozent der Wahlberechtigten haben überhaupt ihre Stimme abgegeben. Das bedeutet, dass nicht etwa zwei Drittel der Wahlberechtigten der CSU zugestimmt haben, sondern nur ein Drittel. Noch mehr, nämlich über 42 (!) Prozent, haben von ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht gar keinen Gebrauch gemacht. Es ist keine Mindestbeteiligung an den Wahlen vorgeschrieben. Theoretisch kann also eine Handvoll Leute über die Zusammensetzung des Parlaments entscheiden.
Bei der Landtagswahl hat jeder Bürger zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er in einem der insgesamt 91 bayerischen Stimmkreise „seinen” Direktkandidaten. Gewonnen hat, wer die meisten Stimmen bekommt, die einfache Mehrheit reicht. Voraussetzung für den Einzug des Bewerbers in den Landtag ist allerdings, dass seine Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Stimmen erhält. Mit der Zweitstimme kann man einen Kandidaten der Liste einer Partei wählen. Auch die Zweitstimme ist also stark personenbezogen. Man kreuzt nicht eine Partei oder Gruppierung an, sondern kann einen Kandidaten auswählen, egal auf welchem Platz er steht. Damit können die Wähler die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge auf den Listen ordentlich durcheinanderwirbeln.
Für die Sitzverteilung im Landtag werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate umgerechnet. Anders als bei der Bundestagswahl entscheidet also bei der Landtagswahl auch die Erststimme maßgeblich über die Sitzverteilung mit. Insgesamt werden 91 Direkt- und 89 Listenmandate vergeben.
Hier in Oberbayern treten neben der CSU, der SPD, den Grünen, FDP, Freien Wählern und Linkspartei auch die Bayernpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), die NPD, die Republikaner sowie die Violetten - für spirituelle Politik an. 565 Bewerber dieser Parteien und Gruppierungen stehen in Oberbayern insgesamt zur Wahl. Bayernweit sind nur rund 27 Prozent der Kandidaten Frauen. Den niedrigsten Frauenanteil mit 9 Prozent hat die NPD, den höchsten mit rund 64 Prozent haben die Violetten. Das durchschnittliche Alter der Bewerber liegt bei 49 Jahren.
Außer im Radio und im Fernsehen kann man das Wahlergebnis am Sonntagabend auch im Internet ganz aktuell verfolgen: Die Ergebnisse werden unter www.landtagswahl2008.bayern.de veröffentlicht.
Im Schatten der Landtagswahl steht die Wahl zum Bezirkstag. 57 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und -räte bilden derzeit das Kommunalparlament, an dessen Spitze der Bezirkstagspräsident steht. Der Bezirk Oberbayern erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen. Da der Bezirk Oberbayern über keine eigenen Steuereinnahmen verfügt, finanziert er sich über die bei den Landkreisen und kreisfreien Städte erhobene Bezirksumlage.
In erster Linie ist der Bezirk Oberbayern überörtlicher Sozialhilfeträger und damit zuständig für die Hilfe zur Pflege. Der Bezirk übernimmt hier die Differenzbeträge, wenn pflegebedürftige Menschen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim trotz Pflegeversicherung nicht selbst aufbringen können. Auch Werkstätten und andere Einrichtungen für behinderte Menschen werden von den Bezirken über Pflegesätze finanziert. Diese so genannte „Eingliederungshilfe” hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen.
Den zweiten Aufgabenschwerpunkt bildet die psychiatrische und neurologische Versorgung der oberbayerischen Bevölkerung. Dafür unterhält der Bezirk Oberbayern psychiatrische und neurologische Fachkrankenhäuser. In den letzten Jahren hat unter dem Grundsatz „So viel ambulant wie möglich, so wenig stationär wie möglich” ein Wandel zu Gunsten der ambulant-komplementären Vernetzung stattgefunden.
Die Kultur- und Heimatpflege komplettieren das breite Spektrum der Bezirksaufgaben: Ein Heimatpfleger und ein Volksmusikpfleger kümmern sich um die Bewahrung und Weiterentwicklung überlieferter Traditionen der Region. Persönlichkeiten, die sich um die Kultur in Oberbayern verdient gemacht haben, werden vom Bezirk mit dem Oberbayerischen Kulturpreis geehrt. Im Abstand von zwei Jahren veranstaltet der Bezirk die Oberbayerischen Kulturtage.
Der Bezirk Oberbayern ist Träger von Fach- und Sonderschulen, verschiedener Museen und des Kultur- und Bildungszentrums Kloster Seeon. Fachberatungen für Fischerei und Imkerei sowie Aufgaben in den Bereichen Wasserwirtschaft und Landschaftsschutz runden die Zuständigkeiten des Bezirks ab.
Die Wahl des Bezirkstags verläuft nach den gleichen Grundsätzen wie die Landtagswahl. Im Gegensatz zur Landtagswahl wird jedoch bei der Wahl des Bezirkstags die Fünf-Prozent-Klausel nicht angewendet. Rein rechnerisch benötigt eine Partei jedoch mindestens ca. 1,75 Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erhalten.