Veröffentlicht am 22.10.2015 09:43

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Von Brigitte Bothen

Zur Bürgerversammlung Hadern, über die wir im Sendlinger Anzeiger am nächsten Mittwoch ausführlich berichten, erreichte uns folgender Leserbrief:

Sehr geehrte Danmen und Herren,

gern fand die Bürgerversammlung für den 20. Stadtbezirk in der Turnhalle der Canisiusschule Hadern statt. Leider konnte ich an dieser Bürgerversammlung nicht teilnehmen, da der Saal nach langem Anstehen wegen Überfüllung geschlossen wurde. Es warteten noch ca 40 bis 50 Bürger, die alle zur Versammlung wollten. Türe zu, aus, geht nach Hause: Kein Verantwortlicher klärte uns auf oder ließ sich blicken.

Verärgert verließen die abgewiesenen Bürger das Schulgebäude. Wir konnten weder einen Antrag stellen noch über die Anträge abstimmen. Ist diese Abstimmung überhaupt gültig?

Wurde damit nicht das Recht auf freie Meinungsbildung ausgehebelt??

Wer war der verantwortliche Leiter dieser Bürgerversammlung?

Bitte eine baldige Antwort.

Ein verärgerter Münchner Bürger

Leo Fischer

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