Der 20 Ordner umfassende Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München wird mit den festgestellten Plänen, Verzeichnissen und Maßnahmenblättern vom 19. September bis einschließlich 4. Oktober 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt, also förmlich bekanntgegeben.
Erweiterung des Flughafen Münchens im Erdinger Moos
Flughafen Münchens 3. Start- und Landebahn Themenseite zur Entstehung des 3. Terminals für den Munich Airport Franz Josef Strauß
Damit gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und Einwendungsführern am 4. Oktober 2011 als zugestellt.
Die Auslegung findet in folgenden Gemeinden statt:
Landkreis Freising: Städte Freising und Moosburg a. d. Isar, Gemeinden Eching, Fahrenzhausen, Hallbergmoos, Kranzberg, Kirchdorf a. d. Amper, Langenbach, Marzling und Neufahrn b. Freising, Verwaltungsgemeinschaften Allershausen und Zolling
Landkreis Erding: Stadt Erding, Gemeinden Bockhorn, Finsing, Fraunberg, Moosinning und Taufkirchen (Vils), Verwaltungsgemeinschaften Oberding, Steinkirchen und Wartenberg
Landkreis München: Gemeinden Aschheim und Ismaning
Landkreis Dachau: Gemeinden Haimhausen, Hebertshausen und Röhrmoos
Landkreis Ebersberg: Gemeinde Pliening
Landkreis Landshut: Verwaltungsgemeinschaften Altfraunhofen und Velden
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 26. Juni 2011 der Flughafen München GmbH ausgehändigt und ist seit diesem Zeitpunkt im Internet abrufbar. Zugleich hatte die Regierung von Oberbayern jedoch entschieden, gegenüber den Bürgern, Kommunen und Verbänden den Bescheid erst nach den Sommerferien bekanntzugeben. Die Klagefristen beginnen damit erst nach dem 4. Oktober 2011 zu laufen. Potenzielle Kläger haben somit sogar die Gelegenheit, sich etwa drei Monate mit der Entscheidung der Regierung von Oberbayern zu beschäftigen und dann zu entscheiden, ob sie den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich angreifen wollen.