Nach einem Brand erlebte Peter Bauer eine unangenehme Überraschung. Er schreibt: »Auch wir können eine negative Erfahrung beisteuern.
Im Oktober 2002 sind wir auf Anraten des uns vertrauten Versicherungsvertreters mit unserem Haus und Grund zu seinem Auftraggeber gewechselt. Der Vertreter war bei uns im Haus, hat alles aufgenommen und die Vorzüge seiner Versicherung erklärt. Im November 2012 ist unser Gartenhaus abgebrannt. Bei der Schadensmeldung an die Vertretung hieß es sofort: Das Gartenhaus ist nicht im Vertrag aufgenommen. Da können wir keine Leistung erbringen. Auf unseren Einwand: Du hast doch damals selbst alles begutachtet und aufgenommen, war die Antwort: Da habt ihr wahrscheinlich die Mitversicherung des Gartenhauses abgelehnt. Das war sicher nicht der Fall. Dass das Gartenhaus extra aufgenommen werden muss, wurde nie erwähnt. Wir hätten es sonst sicher mit rein genommen.
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Ergebnis: Schaden ca. 15.000 Euro, erhaltene Zahlung ca. 3.500 Euro (davon 1.200 Euro von einem anderen Versicherungsträger für das Inventar über die Hausratversicherung). Wir haben jetzt alle Verträge bei der betreffenden Versicherung gekündigt und sind zu der Gesellschaft gewechselt, die ohne Probleme den sie betreffenden Schaden geregelt hat.
Zur Milderung des schlechten Erlebnisses muss ich noch erwähnen, dass die zahlungsunwllige Versicherung vor ein paar Jahren einen Wasserschaden im Haus durch Hinweis des Vertreters anstandslos bezahlt hat.«