Veröffentlicht am 22.07.2018 00:00

Mindestlohn steigt in zwei Stufen


Von red

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 war eine der wichtigsten Arbeitsmarktreformen der letzten Jahrzehnte. Millionen Menschen haben seitdem vom Mindestlohn profitiert.

Florian Post (SPD) Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Der Mindestlohn macht sich positiv auf dem Konto bemerkbar bei Menschen, die wenig verdienen und mit jedem Euro rechnen müssen. Damit kommt er vor allem Frauen, geringfügig Beschäftigten und Ungelernten, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Ostdeutschland zugute.

Ende Juni hat die Mindestlohnkommission turnusgemäß ihren Bericht und ihren Anpassungsbeschluss vorgelegt. Es ist sehr erfreulich, dass ihre Mitglieder sich einstimmig für eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen haben.

Mit dem Stufenmodell hat die Kommission verantwortungsvoll die Spielräume genutzt, die das Gesetz zulässt. Danach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro steigen. Im Jahr darauf, zum 1. Januar 2020, soll er nochmals auf 9,35 Euro erhöht werden. Das entspricht einem Zuwachs von über fünf Prozent.

Über drei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns lässt sich eindeutig sagen: Eine negative Auswirkung auf die Beschäftigung in Deutschland ist nicht erkennbar, zudem schreibt die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Monat für Monat Rekordwerte. Damit wird deutlich: Der Mindestlohn und seine Anpassung schadet niemandem, aber er nutzt vielen.

Klar ist aber auch, der Mindestlohn kann immer nur eine Grenze nach unten sein. Für eine wirklich gute Lohnentwicklung brauchen wir in Deutschland wieder eine stärkere Tarifbindung. Denn Tarifverträge sorgen nicht nur für faire Löhne und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern sie schaffen auch verlässliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland hält sich an Recht und Gesetz und das Fairplay im Wettbewerb. Um diese Unternehmen zu stärken und die Beschäftigten zu schützen, müssen wir konsequent dafür sorgen, dass der Mindestlohn auch überall eingehalten wird. Lohndumping als Geschäftsmodell werden wir nicht dulden und deshalb noch beherzter dafür sorgen, dass das Mindestlohn-Gesetz durchgesetzt wird.

Über meine Termine, meine Person und meine Positionen informiert ständig meine Homepage (www.florian-post.de). Gerne sende ich Ihnen auch regelmäßig meinen Newsletter zu (einfach eine Mail an: florian.post.ma03@bundestag.de).

Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

Florian Post

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