Jüngst hat Wirtschaftsminister Altmaier Vorschläge „zur Stärkung von Klimaschutz und Wirtschaftskraft“ vorgelegt. Es fällt auf, dass die Vorschläge zum Teil bereits in bestehenden Gesetzen (z. B. im Klimaschutzgesetz) enthalten sind oder aber in seiner eigenen Zuständigkeit liegen.
So sind wesentliche Inhalte der Altmaier vorgeschlagenen „Charta“ bereits im Klimaschutzgesetz enthalten. Dort ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sowie das Treibhausgasminderungsziel für 2030 (mindestens -55%) festgeschrieben. Die Schritte bis 2030 sind in jährlichen sektoralen Budgets eindeutig festgelegt. Die entsprechenden Budgets für die Jahre ab 2030 werden laut Gesetz 2025 festgelegt, was mit Hinblick auf technologische und gesellschaftliche Entwicklungen sinnvoll ist. Ebenfalls ist im Bundesklimaschutzgesetz verankert, dass die Bundesverwaltung bereits 2030 – und nicht erst 2035, wie von Altmaier vorgeschlagen – klimaneutral sein soll. Viele Länder und Kommunen haben sich diesen Zielen bereits angeschlossen bzw. sind weitergehende Verpflichtungen eingegangen.
Mit dem Europäischen (ETS) und dem Nationalen Emissionshandel (CO2-Preis) sowie den im letzten Konjunkturprogramm beschlossenen Carbon Contracts for Difference sind die wesentlichen im Papier geforderten „marktwirtschaftlichen“ Instrumente bereits angelegt oder eingeführt worden.
Die Forderung nach einer „umfassenden Reform des EEG“ unterstützen wir. Altmaier ist hier selbst federführend zuständig. Insofern werden wir ihn an seinen Forderungen messen.
Es ist erfreulich, dass das Wirtschaftsministerium seine Bedenken gegen das Langfristziel der Treibhausgas-Neutralität bis 2050 überwunden hat. Und es ist erfreulich, dass Altmaier die Verankerung eines Ziels für 2040 fordert – dies war in den Verhandlungen zum Bundes-Klimaschutzgesetz noch nicht durchsetzbar.
Wünschenswert wäre es, wenn das Wirtschaftsministerium jetzt weitere Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umzusetzt – beispielsweise die Energieeffizienzstrategie 2050 und die Förderung der seriellen Sanierung.
Unter dem Strich ist festzuhalten: Nur konkretes Handeln wird uns weiterbringen. Die Ausrufung von immer neuen Zielen und Punkten hilft nicht weiter. Wir erwarten Gesetze und nicht bloß schöne Worte.

Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden