Veröffentlicht am 04.06.2003 00:00

Unnötige Umwege vermeiden & Sicherheit

Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in der Gegenrichtung ist seit Jahren Gegenstand zahlreicher Anträge und Forderungen des Stadtrates.

Im Kreisverwaltungsausschuss Ende Mai wurde über die Ergebnisse der Untersuchungen bezüglich zahlreicher Einbahnstraßen berichtet.

Danach ist die Öffnung folgender 19 Einbahnstraßen für den Radverkehr nach entsprechenden baulichen oder signaltechnischen Maßnahmen möglich: Aindorferstraße zwischen Fürstenrieder- und Flotowstraße; Aindorferstraße zwischen Ilmmünster- und Friedenheimer Straße; Baldestraße; Feilitzschstraße; Georgenstraße zwischen Arcisstraße und Nordendstraße; Hatzelweg; Holzstraße; Klenzestraße zwischen Rumfordstraße und Buttermelcherstraße; Mathildenstraße zwischen Landwehrstraße und Pettenkoferstraße; Lothringer Straße zwischen Pariser Straße und Weißenburger Platz; Lothstraße zwischen Linprun- und Nymphenburger Straße; Ottostraße zwischen Max-Joseph- und Brienner Straße; Pettenkoferstraße zwischen Goethestraße und Georg-Hirth-Platz; Pilsenseestraße zwischen Murnauer Straße und Uttinger Straße; Pirschstraße zwischen Allacher- und Haldenbergstraße; Thorwaldsenstraßen zwischen westlicher und östlicher Fahrbahn der Lothstraße; Werinherstraße zwischen Tegernseer Platz und Heimgartenstraße; Westendstraße zwischen Ganghoferstraße und Fäustlestraße; Wilramstraße zwischen Balanstraße und Laibacher Straße.

Für diese Öffnung gibt es strenge gesetzliche Vorschriften, die es dem Kreisverwaltungsreferat in vielen Fällen nicht einfach machen, Lösungen zu finden. So müssen zum Beispiel folgende Kriterien erfüllt sein: Geringe Verkehrsbelastung.

Das bedeutet, dass in der Regel nur Wohnstraßen, nicht aber Hauptverkehrsstraßen für eine Öffnung in Frage kommen; zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h oder weniger; für den Fahrverkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 Meter oder mindestens 3,0 Meter mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten; übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten; Begegnungsstrecke von geringer Länge.

Bisher konnte das Kreisverwaltungsreferat im Stadtgebiet bereits 82 Einbahnstraßen für den Radverkehr freigeben.

Kreisverwaltungsreferent, Dr. Wilfried Blume-Beyerle: »Es sind bisher bereits mehr als 100 Einbahnstraßen für Radler geöffnet. Im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten wird das Kreisverwaltungsreferat auch zukünftig so viele Einbahnstraßen wie möglich und sinnvoll für den Radverkehr öffnen, um unnötige Umwege für Radfahrer zu vermeiden und dabei gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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