Veröffentlicht am 04.03.2009 00:00

München · Alkoholrausch am Arbeitsplatz

Ein »gutes Tröpfchen« in der Schubblade des Schreibtisches ist für so manche Arbeitnehmer normal. Nicht alle Arbeitgeber sind damit einverstanden. 	 (Foto: wei)
Ein »gutes Tröpfchen« in der Schubblade des Schreibtisches ist für so manche Arbeitnehmer normal. Nicht alle Arbeitgeber sind damit einverstanden. (Foto: wei)
Ein »gutes Tröpfchen« in der Schubblade des Schreibtisches ist für so manche Arbeitnehmer normal. Nicht alle Arbeitgeber sind damit einverstanden. (Foto: wei)
Ein »gutes Tröpfchen« in der Schubblade des Schreibtisches ist für so manche Arbeitnehmer normal. Nicht alle Arbeitgeber sind damit einverstanden. (Foto: wei)
Ein »gutes Tröpfchen« in der Schubblade des Schreibtisches ist für so manche Arbeitnehmer normal. Nicht alle Arbeitgeber sind damit einverstanden. (Foto: wei)

Alkoholfahne, schwankender Gang und Leistungsabfall:Alkohol kann in Betrieben leicht ein Problem werden. Doch das können Chefs von vornherein vermeiden. »In nahezu jedem Betrieb wird der Arbeitgeber früher oder später einmal mit Alkoholproblemen eines Mitarbeiters konfrontiert«, berichtet das Portal arbeitsrecht.org. Mit einem Alkoholverbot in der Firma könnten Unternehmer derartige Eskapaden vermeiden.

Ähnlich sehen das mehr als die Hälfte der Unternehmer, die an der handwerk.com-Umfrage »Bier vor vier: Dürfen Ihre Mitarbeiter in der Firma trinken?« teilgenommen haben. Sie drücken kein Auge zu: Bier, Sekt und Co. sind bei den meisten strikt verboten. Doch für 30 Prozent der Befragten ist der Konsum alkoholischer Getränke zu bestimmten Anlässen ok. Jeder zehnte Unternehmer will keine Spaßbremse sein: »Wir stoßen öfter mal an.«

Jeder Arbeitgeber, der ein Alkoholverbot durchsetzen möchte, sollte neue Mitarbeiter bereits bei ihrer Einstellung auf das Verbot hinweisen, raten die arbeitsrecht.org-Experten. Ihr Tipp: Neue Mitarbeiter sollten gleich bei Abschluss des Arbeitsvertrages eine Erklärung unterzeichnen, in der sie in das Verbot einwilligen.

Ist eine Kündigung unvermeidlich, müsse der Chef zwischen Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit unterscheiden, erläutern die Experten. Verhaltensbedingt kündigen könne ein Unternehmer einem Mitarbeiter, der seinen Alkoholkonsum noch kontrollieren kann. Wenn ein Mitarbeiter jedoch alkoholabhängig, also krank sei, müsse der Unternehmer ihm personenbedingt kündigen.

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