Die Städtischen Friedhöfe München plane, das Verbot des Ehrensalutschießens in der Friedhofssatzung zu streichen. Das Verbot werde bei der nächsten Satzungsänderung durch einen Genehmigungsvorbehalt ersetzt. Bis zur Satzungsänderung werde, wie bislang schon üblich, bei Anfragen und Anträgen auf Ehrensalutschießen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wohlwollend geprüft. Das teilte Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek mit, nachdem die CSU-Stadträte Winfried Kaum, Alexander Reissl und Matthias Stadler beantragt hatten, bei Beerdigungsfeierlichkeiten für verdiente Mitglieder der Böllergruppe München und des Münchner Schützenwesens das Salutschießen zu erlauben.