Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Bayern behutsam erweitert. „Wir wollen die Notbetreuung vorsichtig und Schritt für Schritt ausweiten. Mir ist es hierbei ein besonderes Anliegen, erwerbstätige Alleinerziehende zu entlasten. Denn sie sind ohne Partner bzw. ohne Partnerin mit Arbeit und Kindererziehung derzeit großen Belastungen ausgesetzt“, sagt Bayerns Familienministerin Carolina Trautner (CSU).
„Mir ist bewusst, dass allen Eltern derzeit viel abverlangt wird", ergänzt Trautner. "Wir müssen aber im sensiblen Bereich der Kitas besonders behutsam vorgehen und dürfen nichts überstürzen, was den Gesundheitsschutz gefährden könnte. Dabei haben wir nicht nur die Kinder, sondern auch die Beschäftigten im Blick, die uns auch in dieser Zeit besonders wertvolle und verlässliche Partner sind.“
Die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) wird zum 27. April 2020 erweitert:
· Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
· Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.
· Die HPTs der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarf der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Die Kinder werden dort ohnehin in sehr kleinen Gruppen betreut.
· Tagespflege ist jenseits der Notbetreuung weiterhin nur im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes möglich, sofern ausschließlich Kinder aus diesem Haushalt betreut werden.
Rund 12.700 Kinder waren zuletzt in der Notbetreuung, dies entspricht einer Quote von rund zwei Prozent der regulär betreuten Kinder (Stand: 15. Mai 2020). „Unsere Eltern sind bislang sehr verantwortungsbewusst mit den Angeboten der Notbetreuung umgegangen", erklärt Trautner: "Es ist wichtig, dass wir das Angebot mit dem nötigen Infektionsschutz ausweiten und Eltern entlasten. Wir beobachten aber auch, dass nicht alle Kinder, die zur Inanspruchnahme berechtigt sind, die Notbetreuung auch jeden Tag in Anspruch nehmen.“