Mit dem Ende der Brutzeit der Vögel weist die Gemeinde Gilching alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass Hecken und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, ab sofort bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden müssen. Immer wieder kommt es durch in Gehwege und Straßen hineinragende Äste und Zweige zu gefährlichen Behinderungen im öffentlichen Raum. Dies gefährdet nicht nur Fußgänger und Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen für Grundstückseigentümer nach sich ziehen.
Die Verwaltung appelliert eindringlich an alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume so zu pflegen, dass keine Äste in das sogenannte „Lichtraumprofil” der Straßen oder Gehwege hineinragen. Dabei gelten folgende Richtwerte: Über Gehwegen ist ein Freiraum von mindestens 2,50 Meter einzuhalten. Über Fahrbahnen muss ein Freiraum von mindestens 4,50 Meter vorhanden sein. Besonders im Winter drücken Regen und Schnee die Äste nach unten, was den Freiraum zusätzlich einschränken kann. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, für die Sicherheit im angrenzenden öffentlichen Raum zu sorgen. Werden diese Maßnahmen vernachlässigt, kann dies zu Schadensersatzpflichten führen, wenn Unfälle oder Schäden entstehen.
Die Gemeinde Gilching plant in den kommenden Wochen eine Überprüfung der Gehwegbereiche, um sicherzustellen, dass diese frei von Hindernissen sind. Dies dient der Verkehrssicherheit und dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger. Das anfallende Schnittgut kann wie gewohnt am Wertstoffhof in Gilching während der Öffnungszeiten entsorgt werden. Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Gilching gerne zur Verfügung.