Hundesteuer wird angepasst


Von red
Ein bisschen mehr kostet die Steuer für alle Hunde ab Januar – egal ob es nur ein kleiner Zamperl oder ein ausgewachserer Husky ist.  (Foto: chk)
Ein bisschen mehr kostet die Steuer für alle Hunde ab Januar – egal ob es nur ein kleiner Zamperl oder ein ausgewachserer Husky ist. (Foto: chk)
Ein bisschen mehr kostet die Steuer für alle Hunde ab Januar – egal ob es nur ein kleiner Zamperl oder ein ausgewachserer Husky ist. (Foto: chk)
Ein bisschen mehr kostet die Steuer für alle Hunde ab Januar – egal ob es nur ein kleiner Zamperl oder ein ausgewachserer Husky ist. (Foto: chk)
Ein bisschen mehr kostet die Steuer für alle Hunde ab Januar – egal ob es nur ein kleiner Zamperl oder ein ausgewachserer Husky ist. (Foto: chk)

Der Gemeinderat hat die Hundesteuersätze in Ismaning angepasst. Ab Mittwoch, 1. Januar, gelten für Hundehalter in Ismaning folgende Steuersätze: Ersthunde kosten 60 Euro jährlich, Zweithunde 80 Euro. Für jeden weiteren Hund muss man 100 Euro im Jahr bezahlen. Für Kampfhunde sind 900 Euro jährlich fällig.

Kosten für Reinigung und Tütenspender decken

Die Erhöhung war notwendig, da die seit Januar 2013 geltende Hundesteuer im Vergleich zu anderen Kommunen des Landkreises München weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt lag. Besonders der Steuersatz für Kampfhunde – bislang mit 300 Euro jährlich der niedrigste im Landkreis – bedurfte einer Anpassung, um den Anforderungen an eine gerechte und nachhaltige Besteuerung zu entsprechen. Mit der Erhöhung soll sichergestellt werden, dass die Hundesteuer die Ausgaben decken kann, die der Gemeinde durch die Hundehaltung entstehen. Dazu zählen insbesondere Kosten für die Pflege öffentlicher Anlagen, die Wartung und Instandhaltung von Grünflächen, die Vorhaltung von Tütenspendern für die Hinterlassenschaften sowie deren Entsorgung. Die neuen Steuersätze sollen diese Aufwendungen nachhaltiger decken und so zur allgemeinen Kostengerechtigkeit beitragen.

Sonderregeln für steuerfreie Hunde

Ermäßigte Steuersätze gelten weiterhin für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder für Hunde von Inhabern eines Jagdscheins mit erfolgreich abgelegter Prüfung sowie für Therapiehunde, die eine erfolgreiche Prüfung abgelegt haben. Von der Steuer befreit sind Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder für den Einsatz beim Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfallhilfe oder dem Technischen Hilfswerk gehalten werden.

Halter zur Anmeldung verpflichtet

Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund beim Steueramt der Gemeindeverwaltung anzumelden. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, dessen Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat. Bei Fragen zur Hundesteuer steht das Steueramt der Gemeinde unter Telefon 960900-216 gerne zur Verfügung.

Auch steuerbefreit

Weitere Steuerbefreiungen gelten für:
Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind;
Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind;
Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind;
Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde erfolgreich bestanden haben und für den Zivilschutz, die Katastrophenhilfe oder den Rettungsdienst bereitstehen;
Hunde, die in Tierhandlungen gehalten werden.

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