Veröffentlicht am 10.04.2024 13:22

Jugendarbeit


Von Claudia Hörl

Seit Kurzem können Anträge nach den Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit bequem online über die Internetseite des Landkreises Erding gestellt werden. Für die Online-Antragstellung ist eine BayernID erforderlich.

Es besteht weiterhin die Option, Anträge schriftlich beim Landratsamt Erding im Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebiet 21-5 Bildung, Betreuung und Prävention, Kommunale Jugendarbeit, am Alois-Schießl-Platz 2 in 85435 Erding einzureichen. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises Erding verfügbar.

Die neue Zuschussrichtlinie, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Jugendarbeit im Landkreis Erding nachhaltig zu stärken.

Kinder und Jugendliche sollen durch die Jugendarbeit die Fähigkeiten zur Kontaktanbahnung und Kontaktpflege erleben und erlernen.

Die Jugendarbeit gewährleistet und unterstützt die altersgerechte Entwicklung sozialer Persönlichkeiten. Ziel ist es, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung von Menschen mit Behinderung zu fördern und kontinuierlich zu begleiten.

Noch ein kurzer Hinweis: Bereits eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden derzeit geprüft. Die Antragstellung für die Förderung ehrenamtlicher Jugendleiter (für 2023) und für die Pauschalzuschüsse (für 2024) ist bis zum 01.05.2024 möglich.

Für Fragen und weitere Information stehen ihnen Elena Fritsch (Tel. 08122/58-1694) und Karin Netter (-1359) gerne zur Verfügung.

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