Veröffentlicht am 22.07.2011 00:00

München · Bier und Garten


Von red
Altbayerisches Biergarten-Vergnügen im Wasmeier Freilichtmuseums	 (Foto: Wasmeier Museum)
Altbayerisches Biergarten-Vergnügen im Wasmeier Freilichtmuseums (Foto: Wasmeier Museum)
Altbayerisches Biergarten-Vergnügen im Wasmeier Freilichtmuseums (Foto: Wasmeier Museum)
Altbayerisches Biergarten-Vergnügen im Wasmeier Freilichtmuseums (Foto: Wasmeier Museum)
Altbayerisches Biergarten-Vergnügen im Wasmeier Freilichtmuseums (Foto: Wasmeier Museum)

Je wärmer es wird, um so mehr zieht es die Menschen ins Freie. Man mag gar nicht mehr so gerne in seiner Wohnung, oder im Haus bleiben. Verständlich. Einfach naus an die frische Luft! Gut haben es die Leute, die einen eigenen Garten und ein Bier im Kühlschrank haben.

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Bier und Garten, das ergibt quasi einen eigenen Biergarten. Einen kleinen. Der größte Biergarten der Welt ist in München zu finden, der Hirschgarten. Da können Sie mit 7.999 anderen Menschen ihr Bier ganz „in Ruhe“ trinken.

Biergärten sind im 19. Jahrhundert in München entstanden, als überwiegend untergäriges Bier getrunken wurde. Das Bier konnte nur in kalten Monaten hergestellt werden, weil die Gärung und die Lagerung zwischen vier und acht Grad erfolgen musste. So entstanden Kellerbiergärten, wo das Bier auf Eis und Kies in den Flusshängen der Isar gelagert wurde, damit man auch im Sommer das Hopfengetränk genießen konnte. Das kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen. In erster Linie ging es früher darum, sich das Bier zu holen. Weshalb die alten Krüge meistens Deckel haben. Irgendwann fing es an, dass die Leute gleich vor Ort trinken wollten und so hat man Bänke und Tische unter Kastanien gestellt. Es entwickelten sich da­raus ganz schnell sehr beliebte Ausflugsziele vor den Toren Münchens. Das haben die kleinen Brauereien in München aber gar nicht gerne gesehen und so wurde den Bierkellern von Ludwig I. untersagt, Speisen zu servieren.

Kennen Sie eigentlich die vielbesagte und -beschimpfte Bayerische Biergartenverordnung von 1999? Nicht? Ich hab sie auch nicht gekannt und kennen tu ich sie auch nach mehrmaligen Lesen nicht wirklich. Aber bitte, versuchen Sie es selbst mit einem kleinen Auszug:

Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999

Auf Grund des § 23 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 1998 (BGBl I S. 3178), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung: § 1 erspare ich Ihnen.

§ 2 Anforderungen (1) 1 Für Biergärten wird als Tageszeit die Zeit von 7.00 bis 23.00 Uhr festgelegt. 2 In Misch-, Kern- und Dorfgebieten gilt tags ein Immissionsrichtwert von 65 dB(A). 3 In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten gilt tags ein Immissionsrichtwert von 60 dB(A). 4 In reinen Wohngebieten gilt tags ein Richtwert von 55 dB(A). 5 Als Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der von Biergärten ausgehenden Geräusche nach dieser Verordnung sind die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) sinngemäß heranzuziehen. 6 Ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Nummer 6.5 TA Lärm) erfolgt nicht.

Weil mir diese Verordnung

a) viel zu kompliziert ist und

b) mein Garten nicht diese

Dimensionen erreicht, kann ich Ihnen c) nur einen Auszug aus meiner höchstpersönlichen „Markus Wasmeier Museums Verordnung“ zeigen: Entspannen Sie in meinem altbayrischen Wirtshaus „Im Wofen“ bei einem erfrischenden, selbstgebrauten Bier und genießen Sie bayrische Schmankerl vor einem atemberaubenden Bergpanorama. Mehr brauchen Sie bei mir nicht zu beachten!

Ich freu mich auf Sie!

Ihr Markus Wasmeier

Öffnungszeiten

Markus Wasmeier Freilicht­museum und altbayrisches Wirtshaus „Wofen“

Dienstag bis Sonntag 9 bis 17 Uhr – letzter Einlass um 16 Uhr

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