Veröffentlicht am 15.05.2012 00:00

München · Landkreis-Beteiligung


Von red
Bei der Landkreis-Beteiligung an der 2. Stammstrecke will Landrätin Johanna Rumschöttel die Prüfung der Regierung von Oberbayern abwarten.  (Foto: Archiv)
Bei der Landkreis-Beteiligung an der 2. Stammstrecke will Landrätin Johanna Rumschöttel die Prüfung der Regierung von Oberbayern abwarten. (Foto: Archiv)
Bei der Landkreis-Beteiligung an der 2. Stammstrecke will Landrätin Johanna Rumschöttel die Prüfung der Regierung von Oberbayern abwarten. (Foto: Archiv)
Bei der Landkreis-Beteiligung an der 2. Stammstrecke will Landrätin Johanna Rumschöttel die Prüfung der Regierung von Oberbayern abwarten. (Foto: Archiv)
Bei der Landkreis-Beteiligung an der 2. Stammstrecke will Landrätin Johanna Rumschöttel die Prüfung der Regierung von Oberbayern abwarten. (Foto: Archiv)

Landrätin Johanna Rumschöttel widerspricht einer vermeintlichen Blockadehaltung hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung beim Bau einer zweiten Stammstrecke.

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„Den Ausbau einer zweiten Stammstrecke halte ich sowohl für unsere Bürgerinnen und Bürger wie auch vor dem Hintergrund der Europäischen Metropolregion für unverzichtbar“, stellte die Münchner Landrätin am 11. Mai klar.

Durch die Äußerungen von Staatsminister Joachim Herrmann, der eine finanzielle Beteiligung der Landkreise für vertretbar hält, wurde die Diskussion Mitte vergangener Woche neu entfacht. Entscheidend ist die Frage, ob sich die Landkreise überhaupt an einer Finanzierung beteiligen dürfen. Zweifel daran hegt der Sprecher der am MVV beteiligten Landkreise, Landrat Thomas Karmasin aus Fürstenfeldbruck, auch weiterhin. Er hat deshalb die Regierung von Oberbayern, der die Rechtsaufsicht über die Landratsämter obliegt, um eine diesbezügliche rechtliche Klärung gebeten. Anders als die Landeshauptstadt finanzieren sich die Landkreise über die Kreisumlage, die von den Gemeinden erhoben wird. Hieraus könnte sich ergeben, dass die Beteiligung an der Finanzierung einer zweiten Stammstrecke als sogenannte freiwillige Aufgabe nicht von den umlagefinanzierten Landkreisen übernommen werden darf.

„Das Ergebnis der Prüfung durch die Regierung von Oberbayern sollten wir abwarten und anschließend auf dieser Grundlage diskutieren und entscheiden. In keinem Fall dürfen wir aber die finanziellen Belange der Landkreiskommunen außer Acht lassen, die ihre finanziellen Leistungsgrenzen teilweise bereits erreicht oder überschritten haben“, so Landrätin Johanna Rumschöttel.

„Die Zuständigkeit für die Finanzierung ist gesetzlich klar geregelt und liegt beim Freistaat und beim Bund“, so Rumschöttel. Vor dem Hintergrund der Nichtzuständigkeit hatte sich der Münchner Kreistag in seiner letzten Sitzung am 26. März 2012 mehrheitlich dafür ausgesprochen, „alle Mandatsträger im Deutschen Bundestag und im Bayerischen Landtag dazu aufzufordern, sich nachdrücklich gegenüber der Bundesrepublik und dem Land Bayern für die Realisierung der sogenannten zweiten Stammstrecke einzusetzen.“

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