Veröffentlicht am 13.07.2012 00:00

München · Bürgerwille gilt


Von red
Am 17. Juni durften die Münchner entscheiden, ob die 3. Startbahn kommen soll oder nicht – die Mehrheit stimmte dagegen.  (Foto: Flughafen München)
Am 17. Juni durften die Münchner entscheiden, ob die 3. Startbahn kommen soll oder nicht – die Mehrheit stimmte dagegen. (Foto: Flughafen München)
Am 17. Juni durften die Münchner entscheiden, ob die 3. Startbahn kommen soll oder nicht – die Mehrheit stimmte dagegen. (Foto: Flughafen München)
Am 17. Juni durften die Münchner entscheiden, ob die 3. Startbahn kommen soll oder nicht – die Mehrheit stimmte dagegen. (Foto: Flughafen München)
Am 17. Juni durften die Münchner entscheiden, ob die 3. Startbahn kommen soll oder nicht – die Mehrheit stimmte dagegen. (Foto: Flughafen München)

Die Stadt werde den Bürgerwillen uneingeschränkt umsetzen, erklärte Wirtschaftsreferent Dieter Reiter in der Sitzung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH (FMG) am 5. Juli, bei dem auch der Umgang mit dem Ergebnis des Münchner Bürgerentscheids gegen die 3. Start- und Landebahn auf der Tagesordnung stand.

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Reiter, der als städtischer Vertreter an den Sitzungen teilnahm, erklärte, dass die Gesellschafterin Landeshauptstadt München durch den Bürgerentscheid rechtlich gebunden sei und den Bürgerwillen uneingeschränkt umsetzen werde.

Um dem Bürgervotum zu entsprechen, stellte Reiter deshalb vier Anträge:

- Die FMG verfolgt den im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 5. Juli 2011 festgestellten Bau einer 3. Start-/Landebahn am Verkehrsflughafen München nicht weiter. Die Geschäftsführung wird beauftragt, dies auch gegenüber der Regierung von Oberbayem verbindlich zu erklären.

- Von der FMG ist eine aktualisierte Mittelfristplanung vorzulegen, welche die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der FMG in den kommenden Jahren ohne den Bau einer 3. Start-/Landebahn und unter Ausschöpfung sämtlicher Optimierungsmaßnahmen darstellt.

- Sämtliche bereits erteilte Planungsaufträge im Zusammenhang mit dem Bau der 3. Start-/Landebahn und eventuelle Vorbereitungen hierzu sind von der Geschäftsführung der FMG sofort zu stoppen.

- Sämtliche in der Bilanz 2011 gebildete Rückstellungen, welche im Zusammenhang mit der 3. Start-/Landebahn stehen – insbesondere die Rückstellungsbildung für den Umlandfonds – sind ergebniswirksam aufzulösen. „In Anbetracht des klaren Bürgervotums gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn müssen alle Maßnahmen, die der Fortführung des Projekts dienen, sofort gestoppt werden“, erklärte Dieter Reiter. „Das gilt auch für alle Planungen, die nun nur noch unnötigerweise Kosten verursachen würden.“

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