Keine Kostensteigerungen bei 2. Stammstrecke, versicherte die Deutsche Bahn AG am 7. Januar auf die aktuelle Diskussion um eine Kostenerhöhung des Projekts.
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Als überraschend hatte Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil ein paar Tage davor Berichte über eine interne Unterlage der DB AG zur Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2012 bezeichnet, in der eine Kostenerhöhung auf 2,433 Milliarden Euro und eine Verschiebung des bisher geplanten Termins zur Inbetriebnahme um bis zu drei Jahren aufgeführt sein sollen. Die Vorlage liege ihm weder vor, noch habe eine inhaltliche Abstimmung mit dem Freistaat Bayern stattgefunden, stellte der Minister fest.
Die Planungen der 2. Stammstrecke haben sich nicht verändert, versichert jetzt die Bahn. Die Projektkosten (Stand 2012), die auch Gegenstand des Spitzengesprächs beim Bayerischen Ministerpräsidenten am 26.11.2012 waren, haben sich ebenfalls nicht verändert, so DB-Vorstand Dr. Volker Kefer.
Der Freistaat Bayern und die DB AG haben sich im Frühjahr des vergangenen Jahres auf Projektkosten für die 2. Stammstrecke von 2,047 Milliarden Euro verständigt. Im Bau- und Finanzierungsvertrag ist ferner ein Risikobudget von 500 Millionen vorgesehen. Rein vorsorglich habe die DG AG in ihren Finanzplanungen wie schon bisher für mögliche Kosten aus Risiken, die sich in der Zukunft ergeben könnten und deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit über 50 Prozent bewertet werden, 251 Millionen Euro berücksichtigt. Den Berechnungen liegt eine geplante Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke im Jahr 2019 zu Grunde. Die Verhandlungen des Freistaates Bayern mit den übrigen Projektpartnern (Bund, Landeshauptstadt) über die Finanzierung des Projektes haben rund ein Jahr in Anspruch genommen, so dass möglicherweise die 2. Stammstrecke erst später in Betrieb genommen werden kann, erklärt die Bahn weiter. Entscheidend für diesen Termin sind der Verlauf der Planfeststellungsverfahren sowie die Erlangung des Baurechts.
Der angestrebte Termin setzt die Einhaltung von abgestimmten Projektmeilensteinen unter Berücksichtigung der einjährigen Verzögerung voraus. Eventuelle zeitliche Verschiebungen etwa durch unerwartet langwierige Gerichtsverfahren könnten bewirken, dass Nominalisierungsbudgets anfallen. Um solche zusätzlichen Sachverhalte zu berücksichtigen, hat die DB AG vorsorglich in einer extrem konservativen Abschätzung in den internen Finanzplanungen eine Inbetriebnahme erst Ende 2022 mit den damit verbundenen Preissteigerungen berücksichtigt. Kefer weiter: Die DB AG strebt jedoch gemeinsam mit dem Freistaat Bayern die Einhaltung des abgestimmten Zeitplans unter Berücksichtigung der eingetretenen Verzögerung um ein Jahr, also eine Inbetriebnahme Ende 2020 an.