Veröffentlicht am 14.09.2013 00:00

Wertstoffhof in Feldkirchen entsorgt Baum- und Strauchschnitt

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist noch nicht bekämpft. Die vom Landesamt für Landwirtschaft (LfL) verhängte Quarantänezone bleibt bestehen.

Gartenbesitzer aus Salmdorf und Ottendichl sowie die Pächter der Kleingartenanlage werden gebeten, Baum- und Strauchschnitt von Laubgehölzen mit mehr als 4 cm Astdurchmesser ab sofort am Wertstoffhof in der Nachbargemeinde Feldkirchenabzugeben. So soll sichergestellt werden, dass Holz mit unentdecktem Befall die Quarantänezone nicht verlässt.

Der Feldkirchener Wertstoffhof befindet sich in der Kapellenstraße 4. Die Öff-nungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 16 bis 19 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr.

Der Wertstoffhof der Gemeinde Haar liegt außerhalb der Quarantänezone. Umweltreferent Michael von Ferrari bittet um Verständnis, dass bei der Anlieferung von stärkeren Ästen am Haarer Wertstoffhof Ausweiskontrollen durchgeführt werden.

»Eine Vorsichtsmaßnahme, um den Käfer weiter aus Haar fernzuhalten.« Kleinschnitt, Laub- und Grasschnitt können wie gewohnt am Wertstoffhof der Gemeinde Haar entsorgt werden.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) ist im Oktober 2012 in Feldkirchen entdeckt worden. Bisher wurde der als träge, aber fortpflanzungsfreudig geltende Käfer im Süden von Feldkirchen sowie in angrenzenden Feldgehölzen im Südosten der Nachbargemeinde gefunden.

Der aus Fernost stammende Käfer befällt in Europa vornehmlich gesunde Laubbäume wie Ahorn, Rosskastanie, Birke, Pappel und Weide. Mithilfe der vom LfL eingerichteten Quarantänezone soll die Ausbreitung des Käfers verhindert und die Art ausgerottet werden.

In der Quarantänezone gelten für Gartenbesitzer folgende Bestimmungen:

- Laubbäume sind regelmäßig auf Anzeichen eines Befalls und auf geschlüpfte Käfer zu kontrollieren.

- Werden Käfer oder Befallsanzeichen gefunden, müssen sie dem LfL gemeldet werden.

- Laubbäume und Baumschnitt (starke Äste, Stammabschnitte, Brennholz) dürfen nicht aus der Quarantänezone transportiert werden.

- In der Quarantänezone ist die Neupflanzung von Laubbäumen gestattet.

Dennoch sind vor der Neupflanzung von Laubbäumen diese schriftlich der LfL anzuzeigen.

Das LfL hat im Feldkirchener Rathaus eine Beratungsstelle zum Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) eingerichtet: Die Sprechstunde findet im Raum 09 dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 sowie von 15 bis 18 Uhr statt.

Telefonisch ist die Beratungsstelle unter der Telefonnummer 90 99 74 -47 erreichbar, das LfL in Ebersberg unter Tel. 0 81 61 / 71 55 82 oder 0 81 61 / 71 55 83.

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