Veröffentlicht am 11.03.2014 00:00

Minderheitenrechte bleiben geschützt


Von red

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Seit der Großen Koalition ist die Opposition im Deutschen Bundestag stark geschrumpft. Grüne und Linke kommen nur auf 20 Prozent der Abgeordnetenmandate und sehen sich in der Wahrnehmung der Minderheitenrechte stark eingeschränkt.

Florian Post (SPD)

Florian Post (SPD) Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Denn zur Ausübung bestimmter Minderheitenrechte werden 25 Prozent der Stimmen benötigt. Dazu gehören die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, die Einberufung von Sondersitzungen des Bundestages oder der Antrag einer Normenkontrollklage, also die Überprüfung eines Gesetzes auf dessen Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem werden die Redezeiten im Plenum nach Fraktionsstärke bemessen. Bei einer Opposition von nur einem Fünftel kann somit dem parlamentarischen Prinzip von Rede und Gegenrede kaum Rechnung getragen werden. Es gehört zu den Grundfesten einer jeden Demokratie, dass es eine starke und handlungsfähige Opposition gibt. Die Minderheit im Bundestag muss ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können.

Wenn die Opposition aus Grünen und Linken nun fordert, dass die Minderheitenrechte, trotz ihrer geringen Fraktionsstärken auch für sie gelten sollen, laufen sie damit bei uns offene Türen ein. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir verankert, dass wir die Minderheitenrechte im Bundestag schützen und die Redezeiten der Opposition verlängern wollen. Um das in die Tat umzusetzen, liegt nun ein Entwurf von SPD und Union vor, der die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern will, dass nicht mehr ein Viertel der Abgeordneten benötigt wird, um beispielsweise einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, sondern die Opposition dies mit allen ihren Mitgliedern tun kann. Auch die Redezeiten sollen verlängert und die Oppositionsfraktionen finanziell besser ausgestattet werden.

Der Opposition geht das nicht weit genug. Grüne und Linke fordern, dass künftig gar nicht mehr die Stärke der Fraktionen über die Redezeit entscheiden soll, sondern die Opposition je nach Debattendauer über 24 bis 32 Prozent der Redezeit verfügen soll. Darüber hinaus fordern die Oppositionsparteien die Möglichkeit, eine Normenkontrollklage einreichen zu können. Dies wäre allerdings nur durch Gesetzesänderungen möglich und nicht über die Änderung der Geschäftsordnung durchsetzbar.

Es darf nicht vergessen werden, dass die Stärke der Fraktionen das Wählervotum abbildet – und das sind für Grüne und Linke eben knapp 20 Prozent der Abgeordnetenmandate. Außerdem ist im Grundgesetz nicht umsonst vorgesehen, dass tiefgreifende Eingriffe in die Abläufe und Verfahrensweisen die Einhaltung von Quoren benötigen; hier sind die Erfahrungen aus der Weimarer Republik berücksichtigt worden.

Mit unseren Vorschlägen wollen wir der Opposition mehr parlamentarische Rechte zugestehen, als ihr von den Wählern zugestanden worden sind. Wir sind zwar noch in Verhandlungen mit der Opposition, aber die Koalition hat bereits sehr faire Vorschläge zum Schutz der Minderheitenrechte für die Opposition vorgelegt. Wir haben damit die Tür für die Opposition weit aufgemacht – sie muss nur noch hindurch gehen.

Ihr Florian Post

Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

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