Veröffentlicht am 21.10.2015 00:00

München · Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Fehler


Von red

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Am Freitag habe ich im Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung in der vorgestellten Form gestimmt.

Florian Post (SPD) Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Ich konnte diesem Gesetz nicht guten Gewissens zustimmen, da die Eingriffe des Staates in die Privatsphäre der Bürger mit diesem Gesetz mehr als unverhältnismäßig ausgedehnt werden.

Ich halte das Gesetz für eine gefährliche Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten und bin mehr als skeptisch, was die versprochenen Vorteile betrifft.

Gespeicherte Daten werden immer die Begehrlichkeiten von Sicherheitspolitikern wecken. Nach vereitelten oder verheerenden Anschlägen (wie etwa dem Terrorakt in Frankreich) kommt es regelmäßig zu lauten Forderungen nach Ausweitung von Sicherheitsmaßnahmen. Ein bestehendes Instrument auszuweiten ist leicht. Einmal gegebene Befugnisse für Ermittlungsbehörden zurückzunehmen ist deutlich schwerer. Darum sollten wir den Weg einer gesetzlich legitimierten Massenspeicherung von Bürgerdaten auch nicht im eng umgrenzten Rahmen einschlagen.

Darüber hinaus habe ich große Zweifel, was die Wahrung vertraulicher Informationen von Berufsgeheimnisträgern (wie Rechtsanwälten, Seelsorgern und Ärzten) angeht. Geplant ist kein Speicher- sondern ein Verwertungsverbot, was im Klartext bedeutet, dass die Informationen von den zuständigen Stellen zwar erhoben, aber nicht ausgewertet werden dürfen.

Das Verwertungsverbot setzt ein unverhältnismäßig hohes Maß an Vertrauen in die Ermittlungsbehörden voraus. Daten besonders von diesen sensiblen Personengruppen dürfen nicht erhoben werden. Das notwendige Vertrauen in diese Berufsgruppen wird untergraben, wenn diese intimen Details jeden Bürgers auf jedem Schreibtisch eines Beamten enden können. Wen jemand anruft und wo man hingeht, geht keinen Beamten etwas an, und das soll auch so bleiben!

Vor allem aber zweifele ich am Nutzen dieser großflächigen Datensammlung. Insgesamt kann ich auch nach intensiven Recherchen und Beratungen beim besten Willen keine elementare Sicherheitslücke durch den Wegfall der ursprünglichen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 erkennen. Im Übrigen konnten die Anschläge in Frankreich durch die Vorratsdatenspeicherung nicht verhindert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Fehler, der unzumutbar die Privatsphäre der Bürger missachtet.

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Ihr Florian Post

Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

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