Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
In den Wochen vor der parlamentarischen Sommerpause konnten wegweisende energiepolitische Entscheidungen gefällt werden. Neben dem Gesetzespaket zu Fracking haben wir das Strommarktgesetz, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.
Florian Post (SPD) Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
All diese Maßnahmen greifen ineinander und sind wichtige Schritte, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und auf eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung ohne Atomstrom umzustellen. Das Strommarktgesetz trägt wesentlich dazu bei, den Strom aus erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Es schafft mehr Wettbewerb und ist Grundlage dafür, dass Flexibilität, die bei steigendem Anteil volatiler, fluktuierender erneuerbarer Energien verstärkt nachgefragt wird, auch bereitgestellt werden kann. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Stabilität der Netze zu sichern, ist auch eine Kapazitäts- bzw. Netzreserve eingeführt worden. Damit diese Flexibilitäten auch auf der Nachfrageseite zum Einsatz kommen können, haben wir mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, für das ich federführend für die SPD-Bundestagsfraktion verantwortlich war, die nötige Infrastruktur geschaffen. Damit sind die Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern geschaffen. Die im Gesetz definierte Rollout-Strategie für intelligente Messsyssteme eröffnet nicht nur Chancen, indem z.B. intelligente Netzsteuerung, variable Tarife und Lastverschiebungen möglich werden, sondern berücksichtigt dabei auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in hohem Maße. So ist mit dem Gesetz ein Datenschutz- und Datensicherheitskonzept verbunden, das international seinesgleichen sucht. Neben den technischen Standards, die auf sehr hohem Niveau sind, gibt es strenge Anforderungen an die Datenverteilung. So ist sichergestellt, dass die Hoheit über die Daten immer beim Verbraucher verbleibt. Daneben werden private Haushalte von dem Einbau intelligenter Messsysteme weitgehend nicht betroffen sein und jeder Einbau darf nur zu einer gesetzlich festgelegten Preisobergrenze erfolgen.
Diese Gesetze sind allein schon deshalb notwendig, weil wir bereits einen großen Anteil erneuerbarer Energien im Netz haben und diesen auch stetig steigern wollen. Das muss aber im Einklang mit dem Netzausbau geschehen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar bleiben. Deshalb steigen wir mit dem neuen EEG erstmals auf eine Mengen- anstatt einer Preissteuerung um, indem wir den Fördersatz in einem wettbewerblichen Verfahren über Ausschreibungen bestimmen lassen und nicht einfach im Deutschen Bundestag festlegen. Diese drei Gesetzespakete sind große Schritte hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfesten Energiepolitik, die eine deutliche sozialdemokratische Handschrift trägt.
Ihr Florian Post,
Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden