Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Gegen hinhaltenden Widerstand seitens des politischen Gegners haben wir kürzlich eine Einigung im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer erreicht.
Florian Post (SPD) Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
Insbesondere konnten wir durchsetzen dass Luxusgegenstände wie Kunstsammlungen oder Edelsteine, Oldtimer oder Yachten, die sich einige Unternehmen leisten, nicht mehr als Betriebsvermögen begünstigt werden können. Oder die Klarstellung, dass die Finanzmittel, welche der Betrieb für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zurückstellt, nur in dieser Höhe steuerfrei bleiben. Sog. »Cash-GmbHs«, also Schlupflöcher, die nicht begünstigtes Vermögen in begünstigtes umwandeln sollen, sind auch in Zukunft ausgeschlossen.
Hintergrund der Reform war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014, in dem einige Vergünstigungen und Steuererleichterungen vor allem für die Erben und Beschenkten von großen und sehr großen Unternehmen (oder Teilen davon) als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden. Das muss noch einmal deutlich gesagt werden!
Das zentrale Anliegen der SPD war eine gerechte Besteuerung von reichen Erben und der Schutz von Arbeitsplätzen bei Firmenübergängen.
Die CSU und die Lobby der Familienunternehmer hatten nur ein Ziel: bei Erbe oder Schenkung jede Besteuerung zu vermeiden. Das ist zutiefst unsozial. Noch nie ging übrigens ein Betrieb durch die Erbschaftsteuer in die Insolvenz, in den vergangenen Jahren gab es nicht einmal Antrag auf Stundung. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat die Ausnahmen für große Unternehmenserben als zu weitgehend kritisiert.
Bei Erbschaften und Schenkungen großer und sehr großer Betriebsvermögen gibt es nun keine automatische Begünstigung bei Betriebsfortsetzung mehr. Und auch das Privatvermögen muss für die Zahlung der Steuer einbezogen werden. Missbrauchsmöglichkeiten und Schlupflöcher werden geschlossen, es zählt nur noch das betriebsnotwendige Vermögen.
Erben von Kleinstbetrieben bis 3 Mitarbeiter bleiben von der Steuer verschont, wenn sie den Betrieb fortsetzen. Das sind knapp 75 Prozent aller Betriebe in Deutschland.
Für privat genutztes Wohneigentum ändern sich übrigens die Regeln nicht.
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Ihr Florian Post
Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden