Der Hausbank einer 75-jährigen Münchner Rentnerin fielen verdächtige Geldbewegungen auf ihrem Konto auf. Die 75-Jährige hatte im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2016 insgesamt ca. 100.000 Euro an türkische und bulgarische Konten überwiesen, beziehungsweise Geld per Western Union in die Türkei transferiert.
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Wie sich herausstellte, hatte die Rentnerin auch seit Sommer 2015 wöchentlich, phasenweise sogar täglich, telefonischen Kontakt zu unbekannten Tätern. Die Anrufe der Täter dürften von türkischen Callcentern aus erfolgt sein.
Die Anrufer gaben an, dass die Rentnerin einen hohen Geldbetrag gewonnen hätte. Die 75-Jährige müsste für die Auszahlung des Betrages aber zunächst selbst Geld überweisen. Üblicherweise geben die Täter vor, dass diese Kosten durch Rechtsanwalts- oder auch Notarkosten verursacht werden und zur Auszahlung des versprochenen Hauptgewinnes erforderlich sind.
Nach Angaben der Rentnerin konnte sie sich nicht selbstständig gegen die forschen Forderungen der unbekannten Täter zur Wehr setzen. Sie hätte auch weiterhin Geld ins Ausland überwiesen, in der Hoffnung das bereits verlorene Geld wiederzubekommen. Selbst den Vernehmungstermin wollte sie aus Angst den Anruf bzgl. der endgültigen Geldübergabe zu verpassen zunächst nicht wahrnehmen. Die Ermittlungen dauern an.