Welche Dachaufbauten sind künftig in Unterbiberg noch erlaubt, welche nicht. Auch angesichts des regen Wachstums im Ortsteil stellte sich jüngst der Gemeinderat dieser optischen Frage.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für eine eigene Gestaltungssatzung für Unterbiberg aus und folgte damit einer Empfehlung des vorberatenden Planungsausschusses.
Problem war bisher, dass der vor einem Jahr gefasste Grundsatzbeschluss zwar optische Regeln zusammenfasste, rechtlich aber nicht verbindlich war und ist. Das will der Gemeinderat nun ändern. Ein wichtiges Instrument für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im wachsenden Umfeld Unterbibergs. Den genauen Rahmen soll jetzt die Verwaltung abstecken. Eine klare Forderung kam vonseiten des Grünen-Fraktionssprechers Kilian Körner. Durch eine Gestaltungssatzung dürfe der Ausbau energetisch hochwertiger Dachkonstrukte mit Solar und Photovoltaik »nicht ausgebremst werden«.
Lob bekam die geplante Neuerung auch von den Vertretern der anderen Fraktionen. Volker Buck (SPD) lobte die Transparenz und Klarheit klarer Ausrichtung, CSU-Fraktionssprecher Bernhard Rott zeigte sich auch über die Zeitersparnis für die Verwaltung erfreut. Denn Dachausbauten seien im Rahmen einer neuen Satzung auch genehmigungsfrei, hatte Cornelia Stöberl vom Bauamt der Gemeinde ausgeführt. Damit sei das Verfahren für Bauwerber wie Gemeinde vereinfacht. »Wir wollen nur bei den schlimmsten Auswüchsen künftig nein sagen können«, fasste Bürgermeister Günter Heyland (FW) zusammen. Die sind manchenorts in Unterbiberg bereits durchaus zu »bewundern«. Für die Zukunft will die Gemeinde mit einem exakten Regelungskatalog nun gegen weitere Auswüchse vorbauen. RedN