Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Letzte Woche hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit beschlossen.
Florian Post (SPD) Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
Dies bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.
Mit Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Beschäftigte bereits für bestimmte Situationen das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren. Nun werden diese Möglichkeiten erweitert.
Neben Flexibilität brauchen wir aber auch Sicherheit. Teilzeit darf nicht mehr zur Falle werden. Die neue Brückenteilzeit ist damit ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.
Voraussetzungen für die neue Brückenteilzeit sind:
1. Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren.
2. Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
3. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
4. Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
5. Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.
6. Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet.
Ferner schafft der Gesetzentwurf Erleichterungen für Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten möchten und verbessert die Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf.
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Florian Post
Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden