Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Von der SPD 2017 gefordert, nun vom Stadtrat beschlossen: Die Kostenfreiheit bei Kindergärten und die Kostenreduzierung bei Krippen und Betreuung von Schulkindern.
Insgesamt sind mehr als 78 Prozent aller Münchner Kindertageseinrichtungen Teil der Gebührenreform zum 1. September 2019.
Die neuen Regelungen gelten für städtische Kindertageseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, die nach der Münchner Förderformel gefördert werden und Eltern-Kind-Initiativen, die nach der neuen Förderung EKI-Plus gefördert werden. Das heißt, auch private Träger können gefördert werden. Ob eine Einrichtung an der Münchner Förderformel oder EKI-Plus Förderung teilnimmt, erfährt man beim Träger beziehungsweise der Einrichtungsleitung.
Für den Kindergartenbesuch muss überhaupt keine Besuchsgebühr mehr bezahlt werden, nur noch das Verpflegungsgeld (Geld für Essen und Trinken).
Auch die Kosten für Krippenplätze werden deutlich gesenkt. Für die längste Buchungskategorie von über 9 Stunden pro Tag sind maximal 162 Euro pro Monat zu zahlen. Zusätzlich ist eine weitere Reduzierung der Kosten aufgrund des Einkommens möglich. Auch die Betreuungsplätze für Schulkinder werden deutlich günstiger.
Das Verpflegungsgeld für Essen und Getränke wird zusätzlich erhoben. Es besteht aber die Möglichkeit einen Antrag auf Bezuschussung nach der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen oder ganz von der Zahlung befreit zu werden. Zusätzliches Spiel- und Materialgeld wird nicht mehr erhoben. Die Regelungen zur Geschwisterermäßigung werden erweitert: Zukünftig profitieren auch Familien mit älteren Kindern, die zum Beispiel schon auf weiterführenden Schulen oder in Ausbildung sind.
Details finden Sie unter https://www.muenchen.de/ rathaus/Stadtverwaltung/Re ferat-fuer-Bildung-und-Sport /Kindertageseinrichtungen/Gebuehren-und-Entgelte/ kita_gebuehren_aenderung. html
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