Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Aktualisierung der städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Eckdaten im Bereich des Georg-Kronawitter-Platzes als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. Dabei wird die Errichtung einer Fußgängerzone in den Bereichen Färbergraben und Fürstenfelder Straße als Voraussetzung vorgegeben.
Auf dem zirka 8.500 Quadratmeter großen Gebiet befindet sich am Färbergraben noch ein Parkhaus, das durch eine neue Bebauung ersetzt werden soll. Auch das in Privatbesitz befindliche Gebäude am Georg-Kronawitter-Platz 2 soll einem Neubau weichen. Durch diese Planungen eröffnen sich neue städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltungsmöglichkeiten.
2015 hat der Stadtrat für das Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2102 beschlossen. Ziel ist, eine neue Bebauung für Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros und Wohnen zu entwickeln. Gleichzeitig soll mit einer geänderten Freiraumnutzung die Attraktivität des öffentlichen Raumes gesteigert werden. Das Büro Foster + Partners hat hierfür einen Masterplan entwickelt, der die komplexe Aufgabenstellung im Kontext mit dem historischen Stadtgrundriss und der vorhandenen städtebaulichen Struktur in ein schlüssiges Entwicklungskonzept übersetzt. Dieser Masterplan wird nun als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan sowie zur Umsetzung der Freiraumplanung im öffentlichen Raum dienen. Für zwei der Baukörper sollen anschließend Realisierungswettbewerbe ausgelobt werden.
Als nächster Schritt erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiliung.