Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
In vielen Bereichen fehlen Pflegekräfte. Obwohl offene und voll finanzierte Stellen vorhanden sind, sind sie schwer zu besetzen. Ein Grund: Pflegekräfte werden sehr unterschiedlich und häufig zu niedrig entlohnt. In der Altenpflege verdienen zum Beispiel sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte erheblich weniger als in der Krankenpflege.
Daher hat das Bundeskabinett vor der Sommerpause ein Gesetz für bessere Löhne in der Alten- und Krankenpflege auf den Weg gebracht.
Ziel ist es, dass in der gesamten Pflegebranche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Schließen die Tarifvertragsparteien jedoch einen entsprechenden Tarifvertrag nicht ab, sollen alternativ die geltenden Mindestlöhne in der Pflege angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden.
Arbeitsminister Hubertus Heil strebt an, auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes einen Tarifvertrag für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich zu erklären. Einen solchen Vertrag müssten Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter jedoch erst noch aushandeln. Dabei wahrt das Gesetz, welches der Bundestag im Herbst verabschieden soll, das kirchliche Selbstbestimmungsrecht.
Gelingt dies nicht, soll über eine Erhöhung der Pflege-Mindestlöhne die Bezahlung in der Branche verbessert werden. Es soll dann nicht mehr nur einen Mindestlohn für Hilfskräfte geben, sondern auch spezielle Lohnuntergrenzen für ausgebildete Fachkräfte. Eine ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für solche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese kann sodann das Bundesarbeitsministerium als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklären. Dadurch sollen Pflegekräfte in Ost- und Westdeutschland künftig denselben Lohn erhalten.
Dis Kosten sollen dabei keinesfalls auf die Angehörigen abgewälzt werden. Denkbar sind ein Steuerzuschuss oder die Finanzierung aus den Mehreinnahmen bei der Pflegeversicherung.
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