Dass die Bundespolizei – insbesondere zur Oktoberfestzeit - zu Schließfächern in Bahnhöfen gerufen wird, in denen Gegenstände zurückgelassen wurden, und oftmals deswegen Einsätze oder gar Sperrungen notwendig sind, ist Alltag. Dass die Beamten, wie am Dienstagvormittag (24. September) am Hauptbahnhof, Dank einer ehrlichen Finderin aus Österreich, eine Geldbörse mit 3.757 Euro Bargeld erblickten, ist allerdings eine Ausnahme. Eine 19-Jährige aus Graz informierte gegen 07:30 Uhr Beamte der Münchner Bundespolizei, dass sie im Schließfach Nr. 1044 im Münchner Hauptbahnhof eine Geldbörse mit viel Geld entdeckt hatte. Die junge Österreicherin wollte selbst Gepäck im Schließfach verstauen, öffnete das Fach und erblickte darin liegend das Portemonnaie mit dem wertvollen Inhalt.
Die Beamten zählten auf der Wache und hatten am Ende 3.756 Euro Bargeld, einige Dollar- und Yen-Noten im Sicherstellungsverzeichnis zu notieren. Da im Portemonnaie auch einige Bier- und Hendl-Gutscheine sowie ein Abrechnungsbeleg aus einem Oktoberfestzelt mit einem Namenshinweis lag, war der Eigentümer, nach Öffnung des Festzeltbüros am Morgen, schnell ausgemacht. Der 37-jährige Oberösterreicher hatte sich am Montagabend nach Feierabend noch „einen Absacker genehmigt“ und erklärte, auf dem Heimweg in der U-Bahn eingeschlafen zu sein. Den Weg der Geldbörse des Wiesnkellners, die er mit Kette an einem Schaft am Gürtel befestigt hatte, bis zum Auffinden im Schließfach, kann auch er sich nicht erklären. Er dankt der 19-Jährigen sehr herzlich, denn ohne Rückgabe hätte er wohl die noch verbleibenden dreizehn Wiesntage „umsonst“, sprich ohne Lohn gearbeitet. Bereits am ersten Wiesn-Samstag (21. September) hatte ein „ehrlicher Finder“, ein 24-Jähriger aus Pfaffenhofen an der Glonn, Lkr. Dachau, gegen 18 Uhr auf der Wache der Bundespolizei 500 Euro in bar abgegeben. Er hatte das Geld im Auswurfschacht eines Geldautomaten im Sperrengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes aufgefunden. Ein Hinweis auf einen Abheber war für ihn nicht ersichtlich. Am Sonntagmittag meldete sich eine 19-jährige Russin. Sie gab an, Geld im Automaten zurückgelassen zu haben. Dass Geld wurde zunächst von der Bundespolizei in Verwahrung behalten. In Absprache mit der Bank wurden ihr die 500 Euro am Montagmittag (23. September) ausgehändigt.
Immer wieder kommt die Frage nach einem Finderlohn und dessen Höhe auf. Der gesetzliche Anspruch ist in § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Grds. gilt: bis zu 500 Euro fünf Prozent vom Wert der Sache - darüber hinaus drei Prozent.