Eine Betreuung im Pflegeheim kostet mehrere tausend Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt davon nur einen Teil ab. Für Pflegebedürftige bedeutet das: Sie müssen mit ihrem angesparten Vermögen für die verbleibenden Kosten aufkommen. Ist dieses aufgebraucht, springt der Staat ein und leistet „Hilfe zur Pflege“. Einen Teil des Geldes können Länder und Kommunen sich von den Angehörigen zurückholen. Das sind schnell mehrere hundert Euro monatlich.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das vom Bundeskabinett beschlossen und in erster Lesung nun im Bundestag beraten wurde, sieht vor, Angehörige, die weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, von ihren Zahlungspflichten zu entbinden. Dies soll auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten.
Aktuell gilt das nur für Alleinstehende mit einem Nettojahreseinkommen bis 21.600 Euro beziehungsweise für Familien mit einem Einkommen bis 38.800 Euro netto.
Das Gesetz geht auf Sozialminister Heil zurück. Er verweist darauf, dass ein Pflegefall in der Familie für Angehörige nicht nur persönlich und organisatorisch belastend sei. Die derzeitige Regelung führe auch zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken, und zwar bis in die Mitte der Gesellschaft hinein.
Man schätzt die Zahl der betroffenen Leistungsempfänger auf etwa 55.000. Die neue Regelung soll wirkungsgleich auch auf Eltern von Kindern mit Behinderung übertragen werden. Das sind weitere 220.000 Menschen, die von der Neuregelung profitieren.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen z.B., sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Das Gesetz soll zum 1.1.2020 in Kraft treten. Wie die endgültige Fassung aussehen wird, bleibt allerdings abzuwarten, denn auch der Bundesrat muss der Neuregelung zustimmen.
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