Veröffentlicht am 22.10.2019 00:00

»Was Haar bewegt« - Soziales Mietkonzept für gemeindliche Wohnungen

Gabriele Müller, Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Haar bei München.  (Foto: Gemeinde Haar)
Gabriele Müller, Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Haar bei München. (Foto: Gemeinde Haar)
Gabriele Müller, Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Haar bei München. (Foto: Gemeinde Haar)
Gabriele Müller, Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Haar bei München. (Foto: Gemeinde Haar)
Gabriele Müller, Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Haar bei München. (Foto: Gemeinde Haar)

Stellen Sie sich vor, es gäbe eine Miete, die sinkt, wenn das Einkommen weniger wird. Wäre schön, mögen Sie denken, aber, das gibt’s doch nicht. Doch, das gibt es und zwar in der Gemeinde Haar. Unser Soziales Mietkonzept wurde bereits in den neunziger Jahren aufgelegt.

Es hat genau diese flexible Einkommenskomponente im Blick und gilt für die frei finanzierten kommunalen Wohnungen, die die Gemeinde selbst vermietet. Soweit ich weiß, gibt es nicht viele vergleichbare Modelle. Es ersetzt nicht die staatlichen Hilfen, sondern unterstützt die Menschen in unserer Gemeinde, die kein Wohngeld oder Hartz IV erhalten, aber ganz schön rechnen

müssen, um über die Runden zu kommen.

Im letzten Gemeinderat beschlossen wir eine Anpassung der Einkommensgrenzen. Der Grund dafür war, dass das Wohnraumfördergesetz des Bundes, das wir bislang unserem Konzept zugrunde legten, seit 2001 nicht mehr angepasst wurde. Künftig bildet das Bayerische Wohnraumfördergesetz die Grundlage, das realistischere

Einkommensgrenzen definiert. Statt 12.000 Euro an bereinigtem Bruttoverdienst darf eine Einzelperson nun 22.600 Euro an Jahreseinkommen haben, um einen Mietzuschuss von 20 Prozent von der Gemeinde zu bekommen. Bei Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenze um 10 Prozent reduziert oder erhöht sich der Zuschuss entsprechend. Die Einkommensprüfung der Mieter*innen erfolgt jährlich.

Die Mietuntergrenze für dieses Modell liegt bei allen unseren Wohnungen bei 7 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet, dass dieser Betrag in jedem Fall vom Mieter selbst zu tragen ist. Der kommunale Mietzuschuss greift erst für den Differenzbetrag.

Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie hat ein Jahreseinkommen von gut 45.000 Euro. Die Miete beträgt 9,76 Euro. Bisher erhielt der Mieter knapp 1 Euro Mietzuschuss pro Quadratmeter, künftig sind es 2,76 Euro. Das würde bei einer 80 qm-Wohnung eine Entlastung von 220,80 Euro im Monat

bedeuten.

Auch wenn der Kreis der Personen, die unser soziales Mietkonzept anspricht, eher klein ist, ist es ein wichtiger Beitrag, der helfen kann, Härten im Alltag oder in bestimmten Lebensphasen abzufedern.

V.i.S.d.P.: Gabriele Müller

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