Auf dem Weg hin zur Abmilderung der Folgen, die die Eröffnung der A94 für die Anwohner nach sich gezogen hat, konnte nun ein Teilerfolg erzielt werden. Nachdem sich Landrat Martin Bayerstorfer aufgrund der Vielzahl an Beschwerden, die seit der Verkehrsfreigabe im Landratsamt eingegangen sind, in einem Schreiben an die Regierung von Oberbayern gewandt hat, liegt nun die entsprechende Antwort der Regierungspräsidentin vor. Die Regierung hat nun den dringenden Bedarf erkannt und stellt die Prüfung der zum Lärmschutz getroffenen Maßgaben des Planfeststellungsbeschlusses in Aussicht, so dass die Erstellung eines durch den Landkreis beauftragten Gutachten vorerst nicht erforderlich ist. Das Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr habe laut Aussage der Regierungspräsidentin die Autobahndirektion Südbayern bereits beauftragt, die aufgeworfenen Fragen zum Lärmschutz an der BAB A94 umfassend zu prüfen.
Dennoch tritt der Landrat weiterhin mit großer Vehemenz für die Sorgen und Nöte der Anlieger an der A94 ein: „Nach wie vor benötigen wir eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Autobahndirektion in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, um als kurzfristige Maßnahme ein Tempolimit zur Lärmminderung schaffen zu können.“
Zusammen mit den im Kreisausschuss vertretenen Fraktionen habe er überdies vereinbart, eine gemeinsame Resolution zu verfassen, die zum einen kurzfristig auf die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung und im weiteren Verlauf auf die dringend nötige Überprüfung der Grenzwerte abzielt. Er werde sich diesbezüglich auch selbst noch an das Innenministerium und die Autobahndirektion wenden, so der Landrat.